Gastgewerbe Gedankensplitter


Kostenlose Gastro News - wöchentlich, über 19.500 Abonnenten

Powered by KBX7

« Home | Hamburger Wein Salon 2006. » | Beer Map. » | VKD-Geschaeftsstelle neu besetzt. » | Anreise-Informationen auf besonderer Website. » | Familiensache. » | Anzeige. » | Kreatives Eventmarketing. » | Firmenvideos per Google Video zum Download anbiete... » | Friday Project. » | Interview mit Tim Maelzer. »


Mittwoch, Januar 11, 2006

Umweg kostet Versicherungsschutz.

In ihrem Newsletter "BGN aktuell 1" vom 11. Januar 2006 informiert die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten über ein Urteil des Bundessozialgerichts: Wer auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen Umweg macht, um bei der Sparkasse oder einem anderen Bankinstitut Geld abzuheben, steht nicht mehr unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Zwei Anmerkungen von mir dazu:
  • Der Arbeitgeber ist in diesem Fall auch nicht mehr verpflichtet, einen Unfallbericht auszufüllen und ihn an die BGN sowie das zuständige technische Gewerbeaufsichtsamt zu senden.
  • Noch besser wäre es, wie vielfach gefordert, daß der Gesetzgeber Unfälle auf dem Weg zur Arbeit und zurück nach Hause nicht mehr der gesetzlichen Unfallversicherung unterwirft. Damit würden die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, die alleine die Arbeitgeber tragen, sinken, und gleichermaßen die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung, die paritätisch finanziert werden, steigen.