Gastgewerbe Gedankensplitter


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Freitag, Januar 27, 2006

Zum geplanten Verbot von Alkoholwerbung.

Die Fachzeitung "Lebensmittel-Praxis" berichtet am 25. Januar 2006 über Pläne der EU-Kommission, Werbung für Bier zu regulieren: "Bier: Brauer fürchten Brüssels Pläne".

Aus der Sicht der Gastronomie wie auch des Getränkefach- und Einzelhandels sind die geplanten Einschränkungen der Werbung für Bier zwiespältig zu beurteilen. Generell ist bei solchen und ähnlichen Regulierungen (wie etwa der Alcopop-Steuer, dem Rauchverbot in der Gastronomie oder der Pflicht, Genfood zu kennzeichnen) zu befürchten, daß der Aufwand für die Gastronomie, diesen Regelungen zu entsprechen, steigt und die Konsumenten verunsichert werden und lieber privat konsumieren.

Die geplanten Änderungen im Detail:
  • Die Erhöhung der Alkoholsteuer führt zu einer Veränderung der Struktur der Getränkenachfrage. Bestimmte Betriebstypen, für die ein höherer Konsum von Spirtiuosen, Wein oder Bier ein zentraler Stellenwert im Konzept zukommt, leiden darunter (je nach der Ausgestaltung - also ob die Alkoholsteuer oder Biersteuer erhöht oder auch eine Weinsteuer eingeführt wird).
  • das geplante Werbeverbot für Bier und für andere alkoholische Getränke lenkt Werbebudgets weg vom Fernsehen, Printmedien, Internet und vor allem weg vom Sportsponsoring und treibt sie in die Läden der Vertriebskanäle. Gaststätten und Einzelhandel sind dann die Orte, an denen für Alkoholika geworben, neue Produkte bekannt gemacht werden können. Die Industrie wird sich ihre Plätze in Gastronomie und Einzelhandel teuer erkaufen müssen.
  • Das Verbot von Alkoholwerbung erschwert die Werbung für neue Produkte und zementiert bestehende Marktanteile von Marken ein. Die Marktführer können ihre Marketingbudgets verringern und ihre Profite steigern oder sie reduzieren ihre Preise.
  • Die Industrie wird versuchen, über Umwege zu werben, etwa in den Urlaubsregionen der Deutschen und über ausländische Medien, die in Deutschland vertrieben werde.
  • die geplante Einschränkung des Verkaufs und eine Erhöhung des Alters, ab dem Alkohol gekauft werden darf, trifft vor allem solche Konzepte, die sich an Jugendliche und junge Erwachsene wenden. Der Effekt ist jedoch gering, da Jugendliche Alkohol in Gruppen konsumieren und sich über ältere Gruppenmitglieder Alkohol beschaffen.
  • Infolge all dieser geplanten Maßnahmen wird der Alkohol-Schmuggel, das illegale Brennen von Alkohol und das legale Heimbrauen von Bier zunehmen. Da die Regelungen zum legalen Brennen von Alkohol durch Private in der Europäischen Union nicht harmonisiert sind, werden große Mengen privat gebrannten, nicht versteuerter Alkoholiker den Markt überschwemmen. Im Inland wird es meist kaum zu erkennen sein, ob diese Produkte etwa in Polen legal oder illegal gebrannt worden sind. Nachteilig für die Gastronomie ist, daß Produkte dieser alternativen Beschaffungswege in der Regel nicht in der Gastronomie konsumiert werden.