Gastgewerbe Gedankensplitter


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Donnerstag, Januar 26, 2006

Zur geplanten Abschaffung des Gaststaettengesetzes.

Laut einer Meldung der Financial Times Deutschland vom 24. Janaur 2006 plant die Bundesregierung, das Gaststättengesetz abzuschaffen: "Regierung will Hürden für Wirte beseitigen".

Ganz so durchdacht scheint mir der Vorschlag nicht. So stellen sich mir unter anderem folgende Fragen:
  • Darf nach dem Wegfall des Gaststättengesetzes jedermann, z.B. auch der Einzelhandel Alkohol ausschenken?
  • Bislang gibt es unterschiedliche Vorschriften für Öffnungszeiten. Das Ladenschlußgesetz gilt für die Wettbewerber der Gastronomie wie den Einzelhandel, Bäcker, Metzger. Für die Gastronomie gelten landesspezifische Sperrstundenregelungen. Gilt der Ladenschluß in Zukunft auch für die Gastronomie? Oder darf der Einzelhandel in Zukunft bis zur Sperrstunde verkaufen?
  • Wenn unterschiedliche Öffnungszeiten außerhalb des Gaststättengesetzes in anderer Form geregelt werden, wer soll dann nach welchen Kriterien entscheiden, ob ein Betrieb Gastronomie oder Einzelhandel ist, insbesondere da die Betriebsformen der Gastronomie und des Handels zusammenwachsen und sich immer ähnlicher werden? Siehe dazu auch unseren Artikel "Gastronomie als Käufermarkt".
  • Wie ist es einzuschätzen, wenn ein Einzelhändler seinen Kunden anbietet, auch alkoholische Getränke bei ihm zu trinken, und dann aus seinem Status als "Gastronom" folgert, daß für ihn die Ladenschlußzeiten nicht mehr gelten und er auch nach Ladenschluß verkaufen darf?
Zu begrüßen wäre es aber auf alle Fälle, wenn die Kommunen durch eine Reform des Gaststättengesetzes daran gehindert werden, weiterhin Gebühren abzukassieren, die den Aufwand maßlos übersteigern und die Antragssteller als wehrlose Opfer kommunaler Wegelagerei ausbeutet. Bislang werden, wenn ein neuer Betreiber eine Erlaubnis beantragt, rund eine halbe Monatspacht (regional unterschiedlich) fällig, obwohl der Aufwand der Behörde meist nur darin besteht, ein standardisiertes Formular auszufüllen und auszuhändigen. Sowas dürfte nicht mehr als 10 bis 20 Euro kosten, selbst wenn man, wie im öffentlichen Dienst üblich, langsam arbeitet.