Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, Februar 15, 2006

Die Bundesregierung will Mini-Job-Arbeitsverhaeltnisse abzocken zwecks Haushaltssanierung.

Die Bundesregierung will die pauschalen Abgaben für die Sozialversicherungsbeiträge von 23 auf 28 Prozent erhöhen. Zusammen mit der pauschalen Lohnsteuer von 2 Prozent, statt der jedoch wie bisher auch Lohnsteuer per Lohnsteuerkarte abgerechnet werden kann, steigt dann die pauschale Belastung von 25 auf 30 Prozent. Diese Maßnahme ist Teil des Haushaltsbegleitgesetzes, das in der nächsten Woche vom Kabinett beschlossen werden soll. Ein Bericht von Christoph Slangen im Wiesbadener Kurier vom 15. Februar 2006 ist in der Begriffswahl ("30 Prozent Steuer") inkompetent: "Minijobs bis 400 Euro werden für die Arbeitgeber teurer".

Im Gesetzentwurf wird davon ausgegangen, daß 15 Prozent der Mini-Jobber ihren Job verlieren. Verschämt spricht man davon, die Lohnsumme werden um 15 Prozent sinken.

Wie können Sie als Gastronom diese Erhöhung der Personalkosten auszugleichen versuchen:
  • Sie sprechen gegenüber ihren Beschäftigten eine Änderungskündigung aus und schlagen eine Senkung des Bruttolohnes vor. Da Mini-Jobber aber in Bezug auf die Bruttostundenlöhne nicht schlechter gestellt werden dürfen als andere Beschäftigten (bei gleicher Arbeit), müßten Sie die Bruttostundenlöhne von Voll- und Teilzeitbeschäftigten, die die gleiche Arbeit erledigen, auch per Änderungskündigung senken. Insbesondere in den Regionen, in denen demnächst Landtagswahlen anstehen, schadet es nichts, den Unwillen der betroffenen Arbeitnehmer auf die Parteien der großen Koalition zu lenken.
  • Sie lassen schwarz arbeiten, was illegal ist.
  • Sie verringern den Personaleinsatz. Stichworte dafür: mehr Convenience-Produkte einsetzen, Öffnungszeiten verringern, von Bedienung auf Teil- und Selbstbedienung umstellen usw..
  • Am einfachsten ist es jedoch, Sie vereinbaren mit Ihren Mini-Jobbern mehr Arbeitsstunden bis dahin, daß deren Lohn knapp über die Grenze von monatlich 400 Euro kommt. Dann fallen diese in die sogenannte "Gleitzone", in der für den Arbeitgeber die normalen, hälftigen Sätze der Beiträge zur Sozialversicherung anfallen (also weniger als 28 Prozent) und für die Arbeitnehmer nur ein Anteil der regulären Arbeitnehmerbeiträge ab 20 Prozent bis 800 Euro auf 100% steigend. Entnehmen Sie dem Gleitzonenrechner der DAK (ähnliche Tools bieten auch die meisten anderen Krankenkassen), wie hoch dann die Belastung wird. Da die Belastung dann aber von einem höheren Bruttolohn berechnet wird als von Mini-Jobbern unterhalb 400 Euro, macht es meist einen Sinn, statt zwei Mini-Jobbern mit z.B. jeweils 200 Euro monatlich einen zu beschäftigen mit z.B. 405 Euro.
Kaum betroffen hingegen ist das Gastgewerbe von der gleichzeitig geplanten Einführung einer Sozialversicherungspflicht für Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschläge "ab einem Grundlohn von 25 Euro pro Stunde".