Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, Februar 01, 2006

Nachgebessert.

In der letzten Woche habe ich mich tagelang mit den Änderungen bei der Lohnbuchhaltung rumschlagen dürfen, die sich aus diversen, zum Jahresbeginn in Kraft getretenen "Reformen" ergeben haben. Was sich in der Kantine des Bundestages bei reichlich Alkohol vielleicht noch ganz gescheit anhört, erweist sich oft bei der Umsetzung in den Unternehmen als zeitraubend und voller Tücken im Detail. Nicht selten blicken diejenigen, die das Chaos angezettelt haben, selbst nicht mehr durch.

So meldet Krankenkassen-Direkt.de heute: "Übergangsregelung zur neuen Beitragsfälligkeit korrigiert". Sogar die Spitzenverbände der Sozialversicherung, die normalerweise unterschiedliche Interpretationen der häufig ungenau formulierten Gesetzes- und Verordnungstexte diskutieren und eine einheitliche Interpretation seitens der Sozialversicherungsträger festlegen, haben die gesetzliche Neuregelung nicht richtig oder zumindest anders verstanden als die zuständige Behörde Bundesversicherungsamt. Schärfer formuliert: Die Arbeitgeber wurden seit Jahresanfang mit einer gesetzlichen Regelung konfrontiert, die nicht einmal die Sesselfurzer, die sich tagaus tagein nur damit beschäftigen, verstanden haben.

Im Jargon der rotgrünen Chaostruppe der letzten Legislaturperiode wurde so was als "Nachbesserung" schöngeredet. Wobei die Folgelösung nicht selten nicht besser, sondern eher schlechter gewesen ist. So auch in diesem Fall.