Gastgewerbe Gedankensplitter


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Freitag, Februar 10, 2006

Nutzung fremder Marken in den Meta-Angaben einer Webseite und in der Online-Werbung.

Wenn man für seinen gastgewerblichen Betrieb eine Website erstellt oder erstellen läßt, sollte man in den sogenannten "Meta-Angaben" im Kopf jeder einzelnen Webseite zusätzliche Informationen über diese Datei maschinellen und menschlichen Lesern dieser Seite darlegen. Zugegeben, daß es solche Metadaten gibt, die man nur sieht, wenn man sich den Quellcode einer Webseite anschaut, wissen viele nicht. So werde ich gelegentlich gefragt, wer denn bestimmte Artikel in Abseits.de geschrieben habe und warum dort keine Angabe zum Autor gemacht werde. Und selbst Journalisten und Studenten, die es eigentlich besser wissen müßten, sind dann erstaunt, wenn ich Ihnen sage, dies Angabe stünde doch klar und deutlich im Quellcode der betreffenden Webseite, also dort, wo sie hingehöre (siehe dazu: "Meta-Angaben zum Inhalt: Beschreibung, Autor, Stichwörter, Datum", in: Selfhtml.

Immer wichtiger werden auch Metadaten zum Standort des Betriebes. Siehe dazu meinen Tipp "Lokalisieren Sie Ihre Website".

Im Bereich der Meta-Angaben kann man auch Angaben machen über den Inhalt einer Seite. Zum einen in Form eines Fließtextes ("Description"), zum anderen in Form von Stichwörtern.

Welche rechtlichen Probleme sich ergeben, wenn man dabei Markennamen verwendet, sagt Ihnen Karin Seidel: "Internetwerbung und Recht: Fremde Marken- und Produktnamen in Adwords, Metatags und URL?", in: Akademie.de vom 10. Februar 2006. Der erste Teil ihres Artikels behandelt juristische Schwierigkeiten, die man sich aufhalsen kann, wenn man in seiner Werbung Markennamen verwendet.

Sie sollten sich jetzt aber nicht bemühen, besonders clevere Stichwörter in den Meta-Keywords unterzubringen. Google wertet diese gar nicht aus und die anderen Suchmaschinen können Sie zur Zeit und zumindest in Deutschland eigentlich vergessen.