Gastgewerbe Gedankensplitter


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Freitag, Februar 10, 2006

Zahl der Vereinsveranstaltungen steigt unaufhaltsam.

Um mehr als 5 Prozent ist auch im Jahr 2005 die Zahl der Vereinsveranstaltungen wieder gestiegen, wie die aktuell veröffentlichten Zahlen des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu den erteilten Gestattungen und stattgefundenen Vereinsfeiern im Jahr 2005 belegen.

Scheunenfeste, Straßenfeste oder Vereinsabende locken jedes Wochenende tausende Gäste von den Theken der Gastronomie. Vereine, Feuerwehren und andere Organisationen meldeten Thüringenweit 13.700 Feste pro Jahr an.

Insgesamt ist die Zahl der Gestattungen (Genehmigungen bei besonderem Anlass gemäß § 12 GastG) zum Vorjahresvergleich leicht zurückgegangen. Jedoch die zunehmende Tendenz der Vereinsveranstaltungen mit einer Steigerung von über 5 Prozent macht den fatalen Trend deutlich.

Den Hoteliers und Gastronomen geht es nicht um die Bekämpfung von Traditionsveranstaltungen und Festen anlässlich runder Jubiläen. Jedoch die vom Gesetzgeber als Ausnahme vorgesehene Möglichkeit, bei Vorliegen eines "besonderen Anlasses" eine vorübergehende Genehmigung unter erleichterten Bedingungen für Veranstaltungen und Feierlichkeiten zu erteilen, wird offensichtlich immer mehr zur Regel.

Der teilweise ausufernden Genehmigungspraxis der zuständigen Behörden muss Einhalt geboten werden. Nicht jedes Faschingsfest, Feuerwehrfest, Maifeuer, Pfingstfest, Sommerfest, Grillparty etc., stellt einen "besonderen Anlass" dar.

Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Situation im Hotel- und Gastgewerbe, der weiter rückläufigen Umsatzentwicklung im Jahr 2005, dramatisch steigender Kosten sowie zusätzlicher Abgabenbelastungen stellt die zunehmende Tendenz der Gestattungen eine existenzielle Bedrohung, insbesondere der Gastronomie in ländlichen Regionen, dar. Dabei stehen nicht nur Arbeits- und Ausbildungsplätze sondern auch elementare Grundlagen für eine erfolgreiche Tourismuspolitik auf dem Spiel. Dieser ungleiche Wettbewerb führt dazu, dass Traditionsbetriebe aufgeben müssen und insbesondere in kleineren Orten ein Stück Lebensqualität verloren geht. Diese Feste müssen deutlich reduziert und auf den wirklichen Anlass zurückgeführt werden.

Es bedarf einer eindeutigen Regelung für die Verwaltung bei der Umsetzung des § 12 Gaststättengesetz und macht deutlich, dass mit der geplanten Abschaffung und dem damit verbundenen Wegfall der Gestattungen die letzte Hürde für die Hobbygastronomen gefallen wäre.

(Quelle: Pressemitteilung der DEHOGA Thüringen).

Kommentare:
Läuft es nicht, wird nach dem Staat gerufen ? neue Gesetze! Tsts....

Der Markt wird es Regeln, ganz einfach. Und das die meisten der "angemeldeten" Wirte eher Hobbygastronomen sind, ist wohl auch unbestritten.
 
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