Gastgewerbe Gedankensplitter


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Dienstag, März 14, 2006

Fuer eine gute Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat sorgen.

In einem früheren Artikel über "Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes und die Auswirkungen in der Gastronomie" habe ich einige Gegenstrategien gegen die Gründung eines Betriebsrates vorgeschlagen. So sollte man, falls sich die Wahl eines Betriebsrats partout nicht mehr verhindert läßt, wenigstens dafür sorgen, daß keine Querulanten gewählt werden und damit Kündigungsschutz erhalten:
"Nach Art. 7 § 15 Absatz 3 Kündigungsschutzgesetz erhalten die ersten drei Arbeitnehmer, die zu einer vereinfachten Wahl einladen, Kündigungschutz. Diese Regelung schützt die eigentlichen Initiatoren nicht, falls andere Arbeitnehmer, die diesem Ansinnen kritisch gegenüberstehen, als erste einladen."
Bei der SAP in Wallsdorf treibt man nun die Gründung eines Betriebsrats voran, der mit der Mehrheit der Beschäftigten und der Unternehmensführung vertrauensvoll zusammenarbeiten wird und nicht der IG Metall angehört: "SAP vollzieht Wende", in: ntv vom 14. März 2006.