Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, März 08, 2006

Ghetto-Gourmet.

Barbara Munker berichtet für die Deutsche Presse-Agentur über ein Mietkoch-Konzept aus San Francisco: "Ghetto-Gourmet - das Anti-Restaurant", in: Stern vom 7. März 2006.

In Deutschland wäre so etwas am Rande der Illegalität. Im Gaststättengesetz heißt es in Paragraph 1:
"(1) Ein Gaststättengewerbe im Sinne dieses Gesetzes betreibt, wer im stehenden Gewerbe
  1. Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Schankwirtschaft) oder
  2. zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht (Speisewirtschaft),...
wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist."
D.h. daß eine gaststättenrechtliche Erlaubnis ist nicht erforderlich, solange nur die Familie oder ein Freundes- und Bekanntenkreis vom Gastgeber eingeladen worden ist. Der Gastgeber selbst darf durchaus einen Mietkoch engagieren und die Gäste dürfen sich an den Unkosten beteiligen, solange dies der Gastgeber nicht häufiger, also gewerblich, macht.

Wenn sich das Kennen darauf beschränkt, daß man auf einer Mailingliste steht oder per Mundpropaganda von dem Essen erfahren hat, ist aber die Grenze der Privatheit hin zur Öffentlichkeit überschritten. Und irgendwann erfährt dann auch wohl ein Sesselfurzer davon, der ansonsten nie den Weg in den Freundeskreis gefunden hätte.

In San Franciso wirbt Ghetto Gourmet neue Gäste auf der eigenen Website. Zugang findet man aber nur, wenn man sagen kann, wie man erklären kann, wie man davon erfahren hat, also jemanden kennt, der jemanden kennt, der jemanden kennt....