Gastgewerbe Gedankensplitter


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Sonntag, April 02, 2006

Formvorschriften fuer Rechnungen.

Das mit Personal überaus reichlich ausgestattete Bundesfinanzministerium hat es im Laufe der letzten Jahre geschafft, die an sich triviale Prozedur, eine Rechnung auszustellen, zu einem höchst komplexen Vorgang zu regulieren. Die Unternehmen müssen befürchten, sich in der Vielzahl der Formvorschriften zu verheddern und bei einer späteren Umsatzsteueraußenprüfung draufzuzahlen, weil sie ein Détail übersehen haben. Über den neuesten Erguß informiert die Handwerkskammer Hamburg: "Alleinige 'c/o-Adresse' in Rechnung nicht ausreichend".