Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, April 12, 2006

Fristlose Kuendigung nach Betrugsversuch.

Heute berichtet das "Handelsblatt" über ein Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom Montag, wonach eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtens sei, wenn ein Kellner zu bonieren "vergißt": "Fristlose Kündigung wegen fehlender Kasseneingabe", in: Handelsblatt vom 12. April 2006.

Da es sich nur um ein Urteil eines Amtsgerichts handelt, würde es mich aber nicht wundern, wenn sich dann doch wieder eine höhere Instanz findet, in der ein Alt-68er Richter verlangt, daß der Arbeitgeber erst Pleite gegangen sein muß, bevor er einen Dieb entlassen darf.

Die Allgemeine Hotel- und Gaststättenzeitung hat einige Urteile zusammengestellt, die mich teilweise am Verstand der beteiligten Richter zweifeln lassen, z.B. wenn ein Diebstahl von 3 Flaschen Champagner keinen ausreichenden Grund darstellt, einen Mitarbeiter fristlos zu entlassen. Es ist schlichtweg unzumutbar, einen Dieb weiter beschäftigen zu müssen und sei es nur bis zum Ablauf der Frist einer ordentlichen Kündigung: "Langfinger und Arbeitsrecht", in: Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung vom 18. März 2006.