Gastgewerbe Gedankensplitter


Kostenlose Gastro News - wöchentlich, über 19.500 Abonnenten

Powered by KBX7

« Home | Klaus Kobjoll: My Way. » | Umsatz im Gastgewerbe Maerz 2006: Real + 0,1% zum ... » | Hotelberaternachwuchs gesucht - Fachbereich Touris... » | Steuerliche Absetzbarkeit von Fahrtkosten zur Arbe... » | Aronia. » | Automatischer Podcast aus RSS-Feed. » | Briefmarken mit eigenen Motiven. » | Fachliteratur-Tipps per E-Mail. » | Umstellung auf Feedblitz. » | Gleichbehandlungsgesetz diskriminiert das Gastgewe... »


Dienstag, Mai 09, 2006

Bewerberauswahl unter der Knute des Antidiskriminierungesetzes.

Wer hunderte Arbeitsplätze schaffe, erhalte tausende Bewerbungen, die er womöglich alle dokumentieren muss, um beweisen zu können, daß eine Ablehnung nicht diskriminierend war, warnte der sächsische Justizminister Geert Mackenroth vor dem geplanten Antidiskriminierungsgesetz in der Leipziger Zeitung (Quelle: "CDU-Länder kündigen Widerstand an", in: Focus vom 9. Mai 2006).

Zwei Anmerkungen dazu:
  • Auch wer nur eine einzige Stelle ausschreibt, kann sich vor Bewerbungen nicht retten. Selbst wenn man keine Stelle aussschreibt, wird man nicht selten mit Blindbewerbungen eingedeckt.

  • Wenn Sie sich vor den Folgen des geplanten Antidiskriminierungsgesetz schützen wollen, sollten Sie eine Situation vermeiden, in der Sie erkennbar und belegbar zwischen mehreren Bewerbern auswählen. Dann droht Ihnen eine Klage des unterlegenen Bewerbers, eine Schadenersatzzahlung in Höhe mehrerer Monatslöhne und sogar eine Schmerzensgeldzahlung in einer Höhe, die sich nach Inkrafttreten dieses unsäglichen Gesetzes vor den Arbeitsgerichten noch einpegeln wird.

    Vor allem sollten Sie vermeiden, Stellen öffentlich auszuschreiben, denn dann bringen Sie sich in eine Situation, sich zwischen mehreren Bewerbern entscheiden zu müssen. Versuchen Sie stattdessen, Blindbewerbungen zu initieren, z.B.

    • Streuen Sie unter Ihren Mitarbeitern, daß Sie einen weiteren Mitarbeiter einstellen wollen. Loben Sie, wenn es in Ihrer Region schwierig ist, geeignete Mitarbeiter zu finden eventuell ein Kopfgeld. aus.

    • Schauen Sie sich in anderen Unternehmen um, ob Sie dort auf Arbeitnehmer stoßen mit geeigneten Persönlichkeitsmerkmalen und sprechen Sie sie geschickt an. Abwerbung ist verboten, aber nebenbei zu erwähnen, daß man jemanden sucht, oder bedauern, daß derjenige nicht bei Ihnen arbeitet, kann man schon mal.

    • Bieten Sie die Möglichkeit, sich online zu bewerben und weisen Sie darauf hin, daß Sie zwar zur Zeit niemand suchen, aber gerne die Bewerbungen archivieren, um später darauf zurück zu kommen. Aus diesem Pool können Sie dann bei Bedarf jederzeit einen einzelnen Bewerber kontaktieren und vermeiden eine nach außen erkennbare Auswahlsituation. Stellen Sie dabei in Ihrem Online-Fragebogen viele, auch offene Fragen, um möglichst viele Bewerbungen bereits vorab auszusondern, die Ihrem Anforderungsprofil nicht entsprechen.

    • Wenn es gar nicht anders geht, als Stellen öffentlich auszuschreiben, wählen Sie eine Form, in der das Datum der Ausschreibung nicht erkennbar ist, z.B. Flyer, Plakataushang an einem Schwarzen Brett. Dann können Sie, falls sich jemand melder, der Ihrem Anforderungsprofil nicht entspricht, behaupten, das Plakat oder der Flyer sei längst überholt, man sei aber noch nicht dazu gekommen, das Plakat wieder abzuhängen. Die Behauptung, eine Stelle sei bereits vergeben, ist zwar auch bei Stellenanzeigen in Zeitungen, schwer widerlegbar, aber unmittelbar nach Erscheinen der Anzeige zumindest unglaubwürdig. Die Rechtsprechung um das Antidiskriminierungsgesetz wird zeigen, ob ein Arbeitgeber in solchen Fällen genötigt werden wird, zu beweisen, daß die Stelle tatsächlich schon besetzt ist oder zwischenzeitlich nicht mehr besetzt werden soll. Wenn es schon Inserate in Zeitungen sein müssen, greifen Sie zu Stadtmagazinen und anderen monatlich erscheinenden Periodika. Bei denen ist der Zeitabstand zwischen Anzeigenschluß und Erscheinen größer.

Labels:


Kommentare:
Traurig, dass man sich fast schämen muss, weil man nicht allen Bewerbern eine Stelle anbieten kann. Soviel politische Korrektheit tut weh im Kopf.
 
Kommentar veröffentlichen