Gastgewerbe Gedankensplitter


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Donnerstag, Mai 25, 2006

Fremde Markennamen in Metatags unzulaessig.

Der Bundesgerichtshof habe entschieden, die Verwendung fremder Marken in Html-Metatags sei nicht zulässig, meldet Heise am 23. Mai 2006: "BGH: Verwendung fremder Marken in html-Metatags nicht zulässig".

Das hohe Gericht hat damit einen Streit um des Kaisers Bart geschlichtet, denn zumindest die in Deutschland dominante Suchmaschine Google berücksichtigt weder den Inhalt des Meta-Tags Description noch des Meta-Tags Keywords als Ranking-Kriterium. Siehe dazu auch meine ältere Übersicht "Eigenheiten der wichtigsten Suchmaschinen" aus dem Jahre 2001.

Es ist schon erstaunlich, mit welcher oberflächlichen Ernsthaftigkeit sich Juristen um Belanglosigkeiten streiten. Bedeutsam ist die entschiedene Frage für Dritte eigentlich nur, wenn sich das Urteil auf die Rechtsprechung zur Verwendung von Markennamen in Google Adwords übertragen ließe.

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