Gastgewerbe Gedankensplitter


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Donnerstag, Mai 25, 2006

Gaestepolitik Leipziger Diskotheken.

Mephisto 97.6, ein Radio aus Leipzig, hat eine Feature online gestellt ("'Du kommst hier NICHT rein!'), in dem massive Vorwürfe gegen Leipziger Diskotheken und Clubs erhoben wird, sie würden diskriminieren.

Bei der angesprochenen Problematik prallen zwei Welten aufeinander:
  • Gastronomen sehen ihre Betriebe als die ihren an. Sie suchen sich die Gäste aus, die zum Konzept und zu den anderen Gästen passen. Sie können sich in ihrer Haltung bestätigt sehen z.B. durch die Ansichten des Nobelpreisträger Gary S. Becker, der in seinem Aufsatz "A Note on Restaurant Pricing and Other Examples of Social Influences on Price" aus dem Jahre 1991, ausführt, daß die Zufriedenheit eines Gastes auch davon abhängt, von wievielen und welchen anderen Gästen sie besucht werden. Ein Übermaß an Gästen wie auch nicht passende Gäste können dazu führen, daß die Zahl der Gäste so dramatisch abnimmt, daß das Objekt an sich für alle Gäste uninteressant wird.
  • Menschen, die sich unerwünscht dazu gesellen wollen, Antidiskriminierungs-Gutmenschen und einige Politiker betrachten hingegen Gasträume als quasi-öffentliche Räume, die wie Verkehrswege, staatliche oder kommunale Wälder, Badeseen, Flüsse, Schulen oder Krankenhäuser grundsätzlich von allen genutzt und aufgesucht werden dürfen. Sie verwechseln die staatliche Konzessionierung mit einer staatlichen Finanzierung oder mit öffentlichem Eigentum.
Das Gaststättengesetz hilft nicht weiter. Es regelt nur als gewerberechtliches Spezialgesetz primär das Verhältnis von Gewerbetreibendem und Staat. Anders ausgedrückt: Es berechtigt Gastronomen jedermann oder bestimmte Personen zu bewirten, verpflichtet sie aber nicht dazu.

Natürlich darf die Art und Weise der Zurückweisung selbst nicht gegen Strafbestimmungen verstoßen, z.B. beleidigend sein. Es empfiehlt sich deshalb, grundsätzlich nie einen Grund anzugeben, warum man Eintritt gewährt oder ablehnt.

Siehe dazu auch: