Gastgewerbe Gedankensplitter


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Samstag, Mai 27, 2006

Gesetzlicher Mindestlohn: Schwer zu kontrollieren.

Laut einer Meldung der Netzeitung von heute ("Union und SPD nähern sich bei Mindestlohn an") hat Jürgen Peters, der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Metall, gesagt, man müsse also nicht nur einen Mindestlohn festsetzen, sondern auch dafür sorgen, dass die Behörden kontrollierten, ob er tatsächlich gezahlt werde.

Ihm gegenüber ist festzuhalten:
  • Ein gesetzlicher Mindestlohn begründet einen zivilrechtlichen Anspruch eines Arbeitnehmers auf einen Lohn in dieser Höhe. Betroffene Arbeitnehmer können diesen Lohn einzuklagen, wenn sie bereit sind, das Risiko zu tragen, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit danach gekündigt zu werden.
  • Ein gesetzlicher Mindestlohn begründet kein Klagerecht eines Dritten über den Kopf des betroffenen Arbeitnehmers hinweg.
  • Eine Regelung über den gesetzlichen Mindestlohn könnte analog zum Paragraphen 5 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmerentsendegesetz) Regelungen beinhalten, die abweichendes Verhalten als Ordnungswidrigkeiten bestrafen. Die Frage ist aber, ob der Staat bereit ist, die Strafjustiz mit solchen Verfahren zu strapazieren. Diese Verfahren sind überaus aufwendig, denn es wird in den meisten Fällen nicht ohne ein Sachverständigengutachten abgehen. Es müßten in der Regel eine Vielzahl von Bruttolohnkomponenten geprüft werden, um überhaupt herauszufinden, welcher Stundenlohn, der in der Abgrenzung mit dem gestzlichen Mindestlohn verglichen werden könnte, tatsächlich gezahlt wird.

Kommentare:
Beim DGB-Bundeskongress zeigten Merkel und Müntefering sich einig: Ein Mindestlohn von 3,50 Euro sei allemal genug für die notorischen Hungerleider im Lande.
Weitere Infos und Poster (bitte verbreiten wenn möglich!) bei Fettisch.de!
Merkel & Müntefering: 3,50 reicht für's Pack!
 
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