Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, Mai 31, 2006

Mindestlohn fuer Zeitarbeit vereinbart.

Der Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes meldet, daß er für die Zeitarbeitsbranche mit den Arbeitgeberverbänden Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen und dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen einen Mindestlohn vereinbart hat. Er liegt ab dem 1. Juli 2006 mit 6,10 Euro für die neuen Bundesländer incl. ganz Berlin und mit 7,00 Euro für die alten Bundesländer erheblich unter dem vom DGB geforderten gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 Euro. Er soll in zwei Schritten steigen: zum 1. Januar 2008 auf 7,31 Euro (in den alten Bundesländern) bzw. auf 6,36 Euro (in den neuen Bundesländern). Dieser Tarifvertrag soll aber laut Vertrag erst dann "Wirkung entfalten", wenn "die Arbeitnehmerüberlassung in den sachlichen Anwendungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes aufgenommen wird".

Diese für Teile Deutschlands über dem Marktlohn liegenden Vergütungssätze bieten u.a. der Gastronomie Chancen, für andere Branchen Dienstleistungen zu Preisen anzubieten, die kostengünstiger sind, als wenn sie weiter auf Zeitarbeitsunternehmen zurückgreifen.