Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, Juni 07, 2006

AGG.

Der kürzeste aller Kellnerwitze:
"Kannibale im Restaurant: 'Ober'"
Hüten Sie sich in Zukunft, solche Witze zu erzählen. Nicht, weil sie schlecht sind, sondern weil sie damit Kannibalen, Männer, Frauen oder wen auch immer diskriminieren könnten: "Männerwitze sind tabu" von Martin Wortmann, in: Handelsblatt vom 8. Juni 2006.

Dem in diesem Artikel geäußerten anwaltlichen Rat, Personalentscheidungen "soweit möglich öffentlich zu machen", kann ich überhaupt nicht teilen. Bei uns wird es in Zukunft "offiziell" überhaupt keine "offenen Stellen" mehr geben. Wir werden nie wieder aus mehreren Bewerbern wählen. Wir werden nie wieder eine Stellenanzeige aufgeben, nie mehr eine offene Stelle dem Arbeitsamt melden. Bei eingehenden Spontanbewerbungen werden wir die Annahme verweigern. Wenn wir jemand einstellen, werden wir nichts dokumentieren, aus dem man schließen könnte, wie, wann und warum wir uns für einen Bewerber entschieden haben.

Wir werden auch dem Rat nicht folgen, möglicherweise diskriminierende Fragen aus unserem Fragebogen zu entfernen. Ganz im Gegenteil, solche Fragen sind ein vorzügliches Mittel Bewerber zu filtern, die sich deswegen echauffieren. Wer sie nicht beantwortet, dessen Bewerbung fliegt "ungelesen" in den Papierkorb.

Wir werden unsere Zeit auch nicht damit vertrödeln, Mitarbeiter darin zu schulen, sich nicht diskriminierend zu verhalten. Stattdessen werden wir einen Text verfassen, in dem die Schulungsinhalte stehen und diesen Wisch lassen wir unsere Mitarbeiter unterschreiben lassen. Wer Papier will, soll Papier ernten!

Amüsiert habe ich mich über folgende weltfremde Bemerkung:
"Göpfert verweist auf die Gesetzesbegründung, nach der das AGG bei den Unternehmen keine Kosten verursache. In einer Bäckerei etwa müsse es daher 'eine halbe Stunde in der Morgenbesprechung' tun."
Die Bäckerei möchte ich sehen, in der die Mitarbeiter am Morgen gar eine halbe Stunde lang ihre Zeit mit so einem Scheiß vertrödeln können, statt Brötchen zu backen und zu verdienen.

Vor der Einbringung des Antidiskriminierungsgesetzes ist von vielen Befürwortern betont worden, dieses Gesetz würde den Unternehmen keine Kosten verursachen. Jetzt wird auf die hohen Kosten eines Entschädigungsfalls hingewiesen. Man müsse sich juristisch beraten und schulen lassen. In den Augen mancher Arbeitsrechtspezialisten sieht man es golden glitzern. Und es ist keine Herzenswärme, die da leuchtet.

Kommentare:
Wahnsinn, diese Offenheit...

Ich habe mich wirklich amüsiert.

Und ich drücke die Daumen, dass der Kommentar nicht gegen Euch verwendet wird. Inoffiziell spricht der Autor nämlich vielen direkt aus dem Herzen!
 
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