Gastgewerbe Gedankensplitter


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Freitag, Juni 16, 2006

Gewerbesteuern auf Betriebsausgaben.

Das Bundesfinanziministerium plant, gezahlte Zinsen, Mieten, Lizenzgebühren und Leasingraten gewerbesteuerpflichtig zu machen: "Kirchen fürchten Steuerausfälle" von Donata Riedel, in: Handelsblatt vom 16. Juni 2006. Siehe dazu auch unsere frühere Meldung: "Doch keine Substanzbesteuerung bei der Gewerbesteuer?".

Die Höhe der sich ergebenden Gewerbesteuerzahllast hängt vom lokalen Hebesatz ab, z.B. 20% bei einem lokalen Hebesatz von 400%. Ausserdem gibt es für Einzelunternehmer und Personengesellschaften Gewerbesteuerfreibeträge, über deren Erhöhung politisch noch diskutiert wird.

Sollte dieser ökonomsche Unsinn, wonach Unternehmen auf Betriebsausgaben Steuern zahlen müssten, wirklich beschlossen werden, können Unternehmen, bei denen die geplante Änderung zu einer höheren Gewerbesteuerzahllast führt, versuchen, diesem Liquiditätsverlust zu begegnen:
  • Verhandeln Sie mit Ihrem Verpächter und Vermieter die Höhe der Pacht bzw. Miete nach. Die gewerbesteuerlicher Belastung von Pachten und Mieten wird ohnehin deren Niveau zügeln und senken.
  • Vereinbaren Sie mit Ihren Leasinggebern eine vorzeitige Beendigung des Leasingsvertrages und die Übernahme des Leasingguts in Ihr Betriebsvermögen.
  • Schulden Sie um in niedrig verzinste Darlehen. Nehmen Sie z.B. Darlehen von Familienangehörigen auf oder gewinnen Sie Lieferanten und Gäste als Kreditgeber. Zinsen können dann in höheren Wareneinstandspreisen der Lieferanten versteckt werden bzw. in nicht ausgewiesenen Naturalrabatten gegenüber Stammgästen, die Kredite gewähren.
  • Überlegen sie mit Ihrem Steuerberater, ob es sich lohnt, Ihren Betrieb aufzuspalten, um Geewerbesteuerfreibeträge mehrfach in Anspruch nehmen zu können.
Die Vorteilhaftigkeit dieser und weiterer Gestaltungsmöglichkeiten wird noch dadurch gesteigert, daß das Finanzministierium zudem plant, die Abzugsfähigkeit der Gewerbesteuer von der Einkommensteuer abzuschaffen.