Gastgewerbe Gedankensplitter


Kostenlose Gastro News - wöchentlich, über 19.500 Abonnenten

Powered by KBX7

« Home | Kooperation BookaTable und GoYellow. » | Gewerbesteuern auf Betriebsausgaben. » | Winelovers lieben Korkengeld. » | Virtueller Tresen. » | Anheuser-Busch, Bitburger und Erdinger Weissbraeu... » | Umsatz im Gastgewerbe April 2006: Real - 3,0% zum ... » | AGs und GmbHs: Sofort aus der Kirche austreten. » | Rauchverbot in Gaststaetten: Umsatzminderungen mit... » | Tradewinds Iced Tea. » | Link. »


Samstag, Juni 17, 2006

Kategorisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Deutschland.

Im Mai 2002 ist das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Am 12. März 2005 haben die Verbände Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband), Hotelverband Deutschland e.V. (IHA), Sozialverband VdK Deutschland e.V., Bundesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte e.V., Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV), Deutscher Gehörlosen-Bund e.V. und Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V. (ISL) "Mindeststandards für die Kategorisierung barrierefreier Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Deutschland" (PDF) definert. Mit ihnen soll die Information behinderter Reisender über barrierefreie gastgewerbliche Angebote verlässlicher gestaltet werden. Behinderte Gäste sollen durch die standardisierte Beschreibung von Ausstattung und Einrichtung und die entsprechende Kennzeichnung stets ein Hotel oder Restaurant finden können, das den Anforderungen der jeweiligen Behinderungsart auch wirklich entspricht.

Angesichts des drohenden Antidiskriminierungsgesetzes bieten diese Standards unverbindliche Anhaltspunkte für die behindertengerechte Ausgestaltung gastgewerblicher Betriebe.