Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, Juni 21, 2006

Markenrecht contra Domainrecht.

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln ("Markenrecht vs. Domainrecht", in: Sedo.de vom 19. Juni 2006) dürfte alle erfreuen, die vor allem wegen der damit verbundenen Kosten keinen Bock haben, ihren Domainnamen als Marke abzusichern, nur um zu vermeiden, daß ihnen jemand mit der gleichnamigen Marke die Domain streitig zu machen versucht. In der letzten Zeit hat z.B. der Shopblogger die die Marke Shopblogger angemeldet.

Kommentare:
DOMAINRECHT IST DIKTATURGEIST
 
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