Gastgewerbe Gedankensplitter


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Freitag, Juni 30, 2006

"Neuartige Rundfunkempfangsgeraete".

Michael Grossklos informiert in der Readers Edition der Netzeitung über eine Verfassungsbeschwerde der Vereinigung der Rundfunkgebührenzahler (VGRZ) gegen schwammige Bestimmungen im Rundfunkgebührenstaatsvertrag (PDF) und im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag sowie in der Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren (PDF). Siehe dazu: "Kritik an ?schwammiger? Grundlage für Gebühreneinzug" (via "GEZ: Auch Richter sollen zahlen", in: law blog).

Demnach würden z.B. weitere Gebühren fällig, wenn ein Gastronom ein Fernsehgerät in seinem Arbeitszimmer beruflich nutzt, z.B. eine Kochsendung schaut, um Anregungen für seinen Betrieb zu finden. Dann müßte er zweimal zahlen, zum einen für das Gerät im Wohnzimmer, zum anderen für das Gerät im Arbeitszimmer. Dies betrifft aber nicht nur Fernsehgeräte, sondern alle "neuartigen Rundfunkempfangsgeräte" wie UMTS-fähige Handys, Webserver, Navigationsgeräte oder Laptops.