Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, Juni 14, 2006

Rauchverbot in Gaststaetten: Umsatzminderungen mit der Umsatzsteuer verrechnen?

Laut einem Artikel im Spiegel ("Die Anti-Raucher-Front wird breiter" vom 14. Juni 2006) hat Martina Bunge, Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, studierte Diplom-Lehrerin Marxismus-Leninismus und Mitglied der SED/SED-PDS/PDS/Die Linkpartei seit 1980, bestritten, daß es in Gaststätten zu Umsatzeinbußen komme, wenn ein gesetzliches Rauchverbot eingeführt würde.

Ich habe sie deshalb gefragt:
"Darf ich daraus schließen, daß Sie meine Forderung unterstützen, die betroffenen gastronomischen Unternehmen dürften, falls es wider Ihr Erwarten doch zu Umsatzeinbusssen kommt, ihre Umsatzminderungen mit den Umsatzsteuerzahllasten verrechnen?"

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Kommentare:
In dem Zusammenhang wäre es interessant zu erfahren, wie sich die Rauchverbote in anderen Ländern, z.B. USA, Irland auf den Gatro-Umsatz ausgewirkt haben.
 
Sehr geehrter Herr Schoolman,

Das ist ja wohl diesmal äußerst lächerlich ? oder wo sind die Forderungen der Gastronomen nach "Verrechnungen", weil derzeit Umsätze ausbleiben, und Lokale schließen wg. des Qualms?

Oder haben sie, nach Einführung der letzten Hygieneregeln oder geänderten Arbeitsschutzregeln vom Staat "auch Geld zurück gefordert"?

Sind Sie bereit nach dem Rauchverbot zu erwartende Umsatzzuwächse an den Staat abzutreten?
 
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