Gastgewerbe Gedankensplitter


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Freitag, Juni 16, 2006

Winelovers lieben Korkengeld.

In einem früheren Beitrag habe ich Sie gefragt, wieviel Korkengeld Sie verlangen?

Winelovers.net ist ein Verzeichnis von mehr als 600 Restaurants (mit einem Schwerpunkt im amerikanischen Bundesstaat Philadelphia), in denen man seinen Wein mitbringen kann, wenn man dafür ein Korkengeld bezahlt oder sogar darauf verzichtet wird (via "Go for the Appetizers, Bring Your Own Grape Juice", in: ResearchBuzz vom 15. Juni 2006.)

Die Startseite von WineLovers besteht aus einer Suchfunktion. Man kann direkt nach dem Namen des Restaurants suchen, auswählen, ob Restaurants angezeigt mit oder ohne Korkengeld (corkage fee) angezeigt werden sollen, nach der Art der Küche, im Umkreis einer (amerikanischen) Postleitzahl. Ergänzt wird die zentrale Datenbank durch eine Linksammlung zum Thema Wein. Die Ergebnislisten bieten neben den Kontaktdaten die URL der gefundenen Objekte, Hinweise auf Außengastronomie, Reservierungserfordernis.

Beweggründe von Gästen, eigenen Wein mitbringen zu wollen, können z.B. sein:
  • Sie finden im Angebot der Gaststätte nichts, was ihnen zusagt.
  • Sie wollen einen ganz bestimmten Wein, den Sie z.B. geschenkt bekommen haben, aus dem Urlaub mitgebracht oder gerade ersteigert haben, trinken und dazu gut speisen.
  • Sie wollen mit ihren eigenem Weinwissen angeben und legen Wert auf eine eigene Auswahl.
  • Sie haben für besondere Gelegenheiten Wein gesammelt und wollen trotzdem in einer Gaststätte feiern.
Aus der Sicht der Gastronomie sollten Gäste, die ihren eigenen Wein mitbringen, eigentlich gerne gesehen werden:
  • Es handelt sich um Gäste, die Wert auf guten Wein legen. Sie werden ergänzend zu den mitgebrachten Weinen oder bei anderen Besuchen auch den guten Weinkeller der Gaststätte zu schätzen wissen.
  • Ein "Korkengeld" erlaubt es dem Gast, hochpreisige Weine zu konsumieren, die ein Gastronom kaum kalkulieren bzw. vorhalten könnte.
  • Nicht zuletzt erweitert sich, wenn der Gast seinen Wein mitbringen kann, sein Budget für die Speisen.
Natürlich kann man als Gastronom auf den Deckungsbeitrag nicht verzichten. Man verlangt ihn vom Gast als "Korkengeld", als eine Art Entschädigung für den entgangenen Gewinn, wenn der Gast eine Flasche Wein aus der Weinkarte der Gaststätte getrunken hätte.