Gastgewerbe Gedankensplitter


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Freitag, Juni 30, 2006

Zuckersteuer-Revival.

Von einem mittlerweile emeritierten Professor für Sozialpolitik, der auch mit der Geschichte der Sozialpolitik, insbesondere aus der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen, vertraut war, habe ich gelernt, daß kaum ein sozialpolitischer Vorschlag, so blöde er auch noch ist, nicht schon einmal gemacht worden ist oder gar meist nur vorübergehend Gesetzeskraft erlangt hat. In den Zeiten der fetten Koalition, wo jeden Tag eine (vermeintlich) neue Sau durchs Dorf getrieben wird, kommt mir bei manchen Vorschlägen dieser alte, nette Herrn wieder in den Sinn.

Angesichts der sommerlichen Schwüle indes wundert es mich wenig, daß jetzt auch noch Menschen, von denen man annehmen sollte, sie würden sich an der Schweinehetz nicht beteiligen, weil sie Wichtigeres zu tun haben, mit merkwürdigen Ideen daher kommen. So hat der Mikrobiologe Alexander Kekulé von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg eine Steuer auf gesundheitsgefährdende Lebensmittel vorgeschlagen (siehe: "Viele Wege führen in den Staatssäckel", in: Spiegel vom 30. Juni 2006). Man solle sich überlegen, ob man nicht auf das gesamte Junk-Food, etwa auf Süßigkeiten, eine eigene Steuer erheben sollte.

Nun denn, das was hier vorgeschlagen wird, gab es sehr lange als Zuckersteuer: Bereits im 16. Jahrhundert wurde vielerorts ein Zuckerzoll verlangt, auch um die einheimischen Zuckerrübenbauern vor importiertem Rohrzucker zu schützen. Nachdem die Staaten entdeckt hatten, wie sich damit Einnahmen erzielen lassen, zockte man auch die einheimischen Zuckerbauern ab. 1841 wurde in Deutschland wie auch in vielen anderen etwas früher oder später eine Zuckersteuer eingeführt, die meist nach dem Gewicht der angelieferten Zuckerrüben bemessen wurde oder auch nach dem Volumen des Zuckerrübensaftes. Die Zuckersteuer wurde in Deutschland aus guten Gründen zum 1. Januar 1993 abgeschafft, um Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Europäischen Union abzubauen. In der Tat macht eine Steuer, die auf einer bestimmten Stufe der Herstellung von zuckerhaltigen Produkten für den Endverbraucher ansetzt, wenig Sinn. Es kommt zu Ausweichreaktionen der Hersteller und Konsumenten, zu Fehlallokationen bzw. zu bürokratischen Exzessen, wenn man sich daran machen würde, Endverbraucherprodukte nach ihren Inhaltsstoffen steuerlich zu beurteilen.

Die Online-Redaktion des "Spiegels" macht sich derweil aus solchen makabren Vorschlägen einen Jux und fordert ihre Leser auf:
"Doch der Wettbewerb der kreativen Steuerideen ist längst im Gange. Wir sind davon überzeugt, dass SPIEGEL-ONLINE-Leser mindestens genauso gute Ideen haben. Schreiben Sie uns an steuerideen@spiegel.de Ihre Vorschläge, worauf Sie Steuern erheben würden, um dem Staat endlich ein sorgenfreies Erfüllen seiner Aufgaben zu ermöglichen. Aber Achtung: Die Süßstoffsteuer und die Zündwarensteuer gab es in Deutschland schon mal."
Gemach, Ihr Spiegel-Redakteure. Da kann ich flugs einen alten Aprilscherz zweitverwerten, die "Weinwertzuwachssteuer".