Gastgewerbe Gedankensplitter


Kostenlose Gastro News - wöchentlich, über 19.500 Abonnenten

Powered by KBX7

« Home | Hotelboykott. » | Im Interview: Anselm Bilgri. » | Clemens Wilmenrod. » | Restaurants in Shanghai. » | Locker umgehen auch mit Gaesten ohne Kinderstube. » | Kehrblech der Volkskueche. » | Webseiten fuer das mobile Internet tauglich machen... » | Feinkostprofis. » | Leihservices am Beispiel von Caipirinha-Glaesern. » | Zusatzservice bei Teilselbstbedienungskonzepten. »


Montag, Juli 24, 2006

Hoppe spielt sich auf.

Jörg-Dietrich Hoppe, der Präsident der Bundesärztekammer, hat laut einer Meldung des Tagesspiegels vom 24. Juli 2006 ("Viel Rauchum Nichts?") scharfe Kritik an dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband geübt. Es gebe keinen Nachweis, dass die Zielvereinbarung, wonach bis zum März 2006 30 Prozent der Gaststätten mindestens 30 Prozent Nichtraucherplätze anbieten müssen, erfüllt sei. Der Verband habe nur ganz wenige Betriebe befragt und deren Angaben seien nicht kontrolliert worden.
"Nur ein Drittel der bundesdeutschen Gastronomiebetriebe ist in dem Verband organisiert. An der Befragung zu den Nichtraucherplätzen beteiligten sich nur 6105 dieser 75 000 Mitglieder. Ausgewertet wurden nur 4792 der Antworten. 21,5 Prozent erklärten sich von der Zielvereinbarung nicht betroffen. Bleiben bundesweit exakt 1509 Betriebe, die die Zielvereinbarung umgesetzt haben. Und das Wörtchen 'angeblich' muss man hier auch noch hinzufügen, denn die Selbstauskünfte der Gastwirte wurden nicht einmal stichprobenartig überprüft. Kriterien für so genannte Nichtraucherplätze gab es gleich gar nicht."
Demgegenüber ist festzustellen, daß eine Zusage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes nur für deren Mitgliedsbetriebe gelten kann. Andere gastronomische Betriebe können, wenn sie denn wollen, natürlich auch Auskünfte erteilen. Zu Kontrollen, ob und wieviele Plätze in diesen rauchfrei angeboten werden, ist niemand berechtigt, weder der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband noch die Gewerbeaufsichtsämter oder die Bundesdrogenbeauftragte und schon gar nicht Ärztefunktionäre.

Kommentare:
Nach dem gesetzlichen Rauchverbot an Arbeitsplätzen werden Gewerbeaufsicht bzw. Gesundheitsämter hingegen selbstverständlich schon berechtigt sein die Rauchfreiheit in Kneipen, Lokalen und Bars zu überprüfen, da dies ja keine privaten Orte sind, an denen der Wirt berechtigt wäre, die Entscheidung über Tabakemissionen selber zu treffen.

Der Zugang von Gesundheitskontrolleuren kann vom Wirt ja auch nicht verweigert werden.

Die Betitelung ist ebenso irreführend: schließlich hat der Gastroverband die unsinnige Regelung ausgehandelt und gepreist, die Dehoga ist die einzige die sich hier "aufspielt."
 
Man sollte schon mal abwarten, wie der Bund die Zuständigkeit regelt. Im Rahmen der Förderalismusreform ist entschieden worden, daß der Bund kostenwirksame Regelungen nur treffen darf, wenn er auch die Kosten dafür übernimmt. Ich kann nicht sehen, daß der Bund für flächendeckende Kontrollen rund um die Uhr Finanzmittel den Ländern bzw. den Kommunen bereitstellen wird.

Wer sollte denn kontrollieren?

- Bundesbehörden sind dazu personell und finanziell nicht in der Lage.

- Die Polizei der Länder entscheidet autonom, wo sie Gefahrenschwerpunte sieht. Kein Polizeichef wird seine Leute zu solchen Kontrollen anweisen, weil er sich vorwerfen lassen müßte, zu viel freie Kapazitäten zu haben, wenn er sich um einen solchen Schmarrn kümmert. Und die Polizei des Bundes hat wohl größere Sorgen.

- Die kommunale Lebensmittelaufsicht ist nicht zuständig, weil die Hygiene nicht berührt wird.

- Die kommunalen Gewerbeaufsichtsämter sind personell zu eigens zu diesem Thema angesetzten Kontrollen nicht in der Lage. Allenfalls würden sie im Rahmen ihrer sonstigen Kontrolldurchgänge nebenbei ein Augenmerk darauf lenken.

- Auch die technische Gewerbeaufsichtsämter sind personell dazu nicht in der Lage. Zudem ist geplant, sie aufzulösen bzw. einen großen Teil ihrer Aufgaben auf die Berufsgnossenschaften zu übertragen.

Meines Wissens drueckt sich die Gesetzesinitiative einiger Bundestagsabgeordneter genau um diese Frage, wer Kontrollen bezahlen soll.
 
Sehr geehrter Herr Schoolmann,

Detailfragen sind natürlich berechtigt, Fakt ist doch aber auch das mit Strafen für Gastronom und rauchendem Gast (wie in Italien, Irland, GB) sich das ganze fast von selbst regelt, und nur am Anfang verstärkte Kontrollen durch z.b. die Lebensmittelaufsicht (natürlich berührt Rauch im Gastraum auch die Hygiene) durchgeführt werden müssen. Diese Kontrollen erfolgen ohnehin, und selbst die Ordnungsämter kontrollieren bisher z.B. schon Diskotheken ob der Anwesenheit Minderjähriger. Von daher ist das Kontrollproblem kein großes, und auch kein großer unzumutbarer zusätzlicher Aufwand absehbar.

Wenn in einem Lokal niemand raucht, Sanktionen bei Nichtbeachtung angedroht sind, bedarf es einer ständigen Kontrolle garnichtmehr, da diese sich selbstreguliert, und wenn jemand sich eine anzündet die anwesenden Gäste dem einzelnen schon was husten werden. Behörden kontrollieren ja auch bisher nicht die Einhaltung der Rauchfreiheit in einzelnen McDonalds-Lokalen. Nein, es wird einfach ein Rauchverbot ausgesprochen, keine Ascher aufgestellt, jeder weiß das nicht geraucht wird, niemand raucht, und tut es doch jemand wird er freundlich aber bestimmt vom Servicepersonal darauf hingewiesen, und im schwierigsten Fall dem Lokal verwiesen. Da braucht es keine ständigen externen Kontrollen, oder Aufpasser vor jedem Pub (Siehe Schottland, Irland) Der Wirt kann das gut selbst kontrollieren, schließlich ist es ja sein Lokal, und wenn ein angetrunkener Gast Stunk macht, wird der ja auch einfach vor die Tür gesetzt oder aber zur Raison gebracht. Dazu braucht es keine Nikotinpolitessen.

Welcher Stammgast will schon Gefahr laufen das sein Wirt hohe Strafen bezahlt weil er als Gast drinnen rauchen will?
 
Guten Tag,

Sie schreiben, Rauch berühre auch die Hygiene. Dazu muss ich entgegen, dass die Initiative im Bundestag fuer ein Rauchverbot in Gaststaetten mangels Bundeskompetenz in Fragen des Gaststasetterechts (nach der Foederalismusreform Sache der Laender) im Rahmen einer Reform des Arbeitsschutzes angegangen wird.

Die Ueberpruefung der Einhaltung von Vorschriften des Arbeitsschutzes faellt aber nicht in die Kompetenz der Lebensmittelueberwachung sondern dafuer sind die technischen Gewerbeaufsichtsaemter zustaendig. Und auch dort ist ja schon eine Reform angedacht, wonach nur noch die Berufsgenossenschaften zustaendig sein sollen.

Auch heutzutage kuemmert sich kein Lebensmittelkontrolleur um Rauch in der Gaststaette, allenfalls um verschmutzte Waende.

In bezug auf die Alterstkontrollen in Diskotheken zu sagen, ist, das die Einhaltung der diesbezueglichen Bestimmungen in die Kompetenz der Ordnugnsaemter faellt. Fuer Arbeitsschutzbestimmungen sind sie aber gerade nicht zustaedig. Mal davon abgesehen, dass die Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sich auf wenige Betriebe konzentriert. Es gibt sicherlich hundertmal mehr Betriebe, die auf die Einhaltung des Rauchverbots ueberprueft werden muessten. Wer soll das bezahlen?
 
Mmmh...wer sind denn die Typen die die Zigarettenstummel in Küchen von Asiaimbißen oder -Lokalen monieren? Das sind doch die Herren von der Lebensmittelüberwachung. Im TV sah ich letztens auch ein Herr von der "Kontrolle" (Berufsgenossenschaft?) der in einem Eiscafè vor Ort war und die Bestimmungen kontrolliert, und monierte das doch aufgepasst werden solle das die Ascher nicht im Mülleimer (wegen Brandgefahr) geleert werden sollten. Auf dem Bau wird ja auch selbstverständlich die Sicherheit überprüft, dafür ist ja auch Geld da.

Steht also letztlich immer die Frage der Kosten die geklärt werden muss, aber mal andersrum gefragt:

Wer zahlt tabakbedingte Arbeits- und Produktivitätsausfälle, Energiekosten für Lüftungsanlagen? Eine Idee: die Dehoga, die ja mit Unsummen in NR-Kampagnen, ihren "Nichtraucherführer.de", das Geld ihrer Mitglieder verbrennt, könnte mit diesen Euros gut die Umsetzung in den ersten zwei Monaten sichern.

Die Kontrolle der 2. Phase der Dehoga NR-Vereinbarung kostet das Gesundheitsministerium 70.000 Euro (!). Hätte man sich die Unsinnige Vereinbarung gespart, stünden die 70T bereits für die Kontrollen zur Verfügung.
 
Es ist in der Tat aus hygienischen Gründen untersagt, in Küchen zu rauchen. Damit soll vermieden werden, daß Kippen und Aschen in die Speisen geraten. Das hat mit einem Rauchverbot an sich nichts zu tun. Köche dürfen natürlich rauchen, etwa im Gastraum oder in Personalräumen.

Auch beim Brandschutz wird man darauf achten, daß keine brennenden Kippen in Ascheneimer geworfen werden, weil sie dann weiterklimmen und evtl. nach Schließung des Lokals sich ein Brand entzündet. Aber auch das hat mit einem Rauchverbot nichts zu tun.

Der Hinweis auf Arbeitsicherheitskontrollen auf dem Bau ist berechtigt. In der Tat setzen die Kontrollbehörden ihre Prioritäten bei den Unfallschwerpunkten und den Branchen, in denen Arbeitsunfälle häufig und mit schweren Folgen vorkommen. Das Gastgewerbe gehört aber zu den Branchen mit relativ wenig Arbeitsunfällen. Und - jetzt werde ich etwas polemisch - Arbeitsunfälle in den Küchen, wo nicht geraucht werden darf, sind etwa sechsmal so häufig wie Arbeitsunfälle im Gastraum.

Ob man mit nur 70.000 Euro in Nordrhein-Westfalen flaechendeckend alle gastronomschen Betriebe ueberpruefen kann, ob sie rauchfrei sind, moechte ich denn doch bezweifeln. Es gibt in Nordrhein-Westfalen nach Angaben des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands ca. 44.000 gastgewerbliche Betriebe. Mit einem Budget von nicht mal 2 Euro kann man die Betriebe nicht mal von einem Call-Center anrufen lassen, um nachzufragen. Auch die Betriebe anzuschreiben und deren Antworten, wenn sie denn antworten würden, auszuwerten, verschlingt das Vielfache. Von Besuchen vor Ort ganz zu schweigen.
 
Wie gesagt, deswegen bedarf es ja eben auch keiner neuen Behörde weil BGN oder Lebensmittelkontrolle bei ihren üblichen Besuchen ja gleich mitkontrollieren können, egal ob der Rauch nun der Hygiene, oder dem Arbeitsschutz zugeschrieben wird. Die prüfen soviel (un)sinnige Sachen, da ist der Rauch allemal mit drin. Und wie gesagt, es bedarf keinen Kontrolleur vor jedem Lokal z u allen Öffnungszeiten, das reguliert sich hauptsächlich selbst (Wirt, anwesende Gäste, abschreckende Strafen, Einsicht) sodaß zu vermutende Kontrollorgien so garnicht absehbar sind.

Und wenn sowiso in die Küchen geguckt wird, kann ja auch im Gastraum nach Rauch "geguckt werden". Das sollte man nicht schwieriger machen als es ist, aber natürlich muss das auf Gesetzgeberseite noch detailiert werden.

Zum "Arbeitsunfall", inhaltlich schon richtig, nur ist es bei Lungenkrebs o.ä. nicht so das dieser ganz plötzlich auftritt. Und nur weil etwas nicht gleich sichtbar wird, ist es nicht unschädlich. Vielleicht sollte man hier mal bei den BGN nachfragen wieviel die für berufsbedingte Rauchkrankheiten beim Gastropersonal aufwenden müssen.

Ein Blick nach Italien oder Irland hilft hier hinsichtlich der Kontrollproblematik, wenn sie denn eine ist, sicherlich weiter. Schon nach einer Woche war so das Rauchverbot in Schottland akzeptiert und bedurfte keine weitergehenden oder intensiveren vorOrtkontrollen. Hilfreich, auch wenn es hier wieder einige Nörgler geben wird, ist sicher auch eine Compliance-Line die ebenfalls dafür sorgen wird, das es erst garnicht zu Lokalkontrollen im größeren Stil kommen brauch. Wird in Schottland nämlich dort per Fon Nichteingehaltung gemeldet, trabt das Gesundheitsamt an, überprüft, und spätestens dann wird der Wirt selber darauf achten das drinnen keine Kippen brennen. Weil allein schon 500Pfund wehtäten, und er genau die riskiert wenn ein Gast Rauch meldet.

Aber mal ganz einfach: wenn in einem Lokal Verbotsschilder hängen und jeder weiß was Sache ist, dann wird das doch ohnehin eingehalten, egal ob Kontrolle oder nicht.

Aber zu diesem Punkt der Diskussion kommen wir eh erst in 3 Jahren, die Politik wird bis dahin noch viel Mist fabrizieren, das ist wohl garantiert. Die Tabaklobby wird schon dafür sorgen das allein ein Jahr über Ausnahmen (was ist mit der Bar im Flughafen, was mit der Vereinskneipe, was mit dem Lokal das am Abend zur DrinkonlyBar wandelt, was mit dem Lokal das Cigarren verkauft, was mit den Lokalen die keine Angestellten haben) Übergangszeiten, Rauchräume etc
 
Der BGN ist im Aussendienst viel zu schwach besetzt und wird in der Regel nur auf Anforderung der Betriebe beratend tätig. Zudem finanzieren sich die Berufsgenossenschaften aus den Beiträgen der Arbeitgeber.

Die Lebensmittelkontrolle ist, wie schon gesagt, nicht zuständig, d.h. sie darf nicht auf die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen hin kontrollieren und hat dafür auch nicht die personelle Ausstattung. Die öffentliche Empörung wäre groß, wenn die Lebensmittelaufsicht um solch einen Schmarrn kümmert und darüber wichtige Dinge vergißt und es dann an anderer Stelle zu einem Lebensmittelskandal kommt oder gar Menschen ums Leben kommen.

Ein Blick nach Irland oder Italien hilft nicht weiter, denn italienische Polizisten oder irische Gesundheitsämter werden auch nicht bereit sein, in Deutschland zu kontrollieren. Und in Deutschland gibt es andere föderale und institutionelle Zuständigkeiten.

Die deutsche Polizei entscheidet im Grunde autonom, was wichtig ist. Wenn sie vor der Wahl steht, einen Mörder zu fangen oder jemanden vom Rauchen abzuhalten, wird sie sich für den Kampf gegen die Kriminalität entscheiden. Und Gesundheitsbehörden sind weder zuständig noch haben sie eine Kontrollmöglichkeit.

Ein Mitarbeiter eines Gesundheitsamtes, der die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Vorschriften kontrolliert möchte, macht sich des Amtsmissbrauchs schuldig und fliegt im hohen Bogen schneller aus der Gaststätte als er seinen Ausweis gezeigt hat.

Bei einem allgemeinen Rauchverbot in Gaststätten entfällt die Notwendigkeit, ein Rauchverbotsschild aufzustellen.

Sie haben recht in Ihrer Annahme, daß ein gesetzliches Rauchverbot, das über der Arbeitsschutz geregelt wird, in Betrieben, die alleine von den Inhabern geführt werden, nicht greift. In solchen Betrieben dürfte weiterhin geraucht werden.
 
Die Argumentationskette ist aber mal wieder typisch: anstatt pragmatisch zu handeln und zu denken (Gesundheitsamt, BGN, Ordnungsamt) können diese sehr wohl bei ihren gängigen Gängen den Rauch gleich mitkontrollieren. Warum sollte man dafür einen neuen Posten, eine neue Behörde schaffen?

Nochmal: die Leute die ohnehin kontrollieren ob in der Küche geraucht wird, können das gleiche auch für den Gastraum tun. Wer zuständig dafür ist die Hygiene in der Küche zu kontrollieren, kann das gleiche (denn das Essen wird ja im Gastraum serviert) auch im Gastraum tun. Es wird soviel Schmarrn kontrolliert, und bei einer dreckigen Zapfanlage dieselbige dichtgemacht, sodass die Sache des Rauchens (ob man sie nun dem Arbeitsschutz, der Hygiene oder dem Verbraucherschutz zuschreibt) kein großes Ding ist. Man sollte das nicht verkomplizieren und schwieriger machen als es ist.

Aber es ist natürlich wieder typisch deutsch dass das was anderswo problemlos umgesetzt und kontrolliert wird bei uns wieder im Detail herumgedoktort werden muss, wo angeblich der, die oder das hierfür nicht zuständig weil das rauchen in der Küche die Hygiene tangiert im Gastraum aber nicht, weil brennende Asche im Papierkorb den Brandschutz betrifft, Rauch im Gastraum aber nicht den Arbeitsschutz, verstopfte Lüfter in der Küche die Hygiene auf den Plan rufen, verrauchte Luft überm Büffet im Gastraum plötzlich aber nicht; das ist doch alles blödsinn. Natürlich ist hier jemand zuständig, und dafür muss definitiv keine neue Behörde geschaffen werden.

Der Wirt ist für die Einhaltung der Gesetze zuständig, letztlich nicht BGN, Hygiene oder sonstewas. Mit Strafen unterlegt wird sich der dann auch dran halten, was dann unregelmäßig, genau wie mit der Hygiene, extern überprüft wird. Und so ist gut.

Die Notwendigkeit Schilder aufzustellen entfällt natürlich nicht unbedingt, denn warum sollte dort wo es nicht auch visuell untersagt ist, nicht auch geraucht werden dürfen? Was ist mit Touristen die nach Dt. kommen und die hiesigen Gesetze nicht kennen? Das Schild ist schon deswegen notwendig um den Ansprechpartner auszuweisen der für die Einhaltung verantwortlich ist, genauso läuft es in Italien&Co, da sollte man keine neuerlichen Abenteuer bei uns fahren. Mitaufgedruckt auf dem Schild: die Nummer der Compliance-Line, die Höhe des Bußgeldes.

Argumentiert man so, bräuchten wir ja auch keine Tempobegrenzungsschilder auf der Straße weil jeder was in der Ortschaft nur XY gefahren werden darf.

Bzgl. der einzig Inhabergeführten Lokale müsste man sich natürlich noch was überlegen ? oder man geht gleich über den Emissionsschutz an die Sache. Da aber ohnehin in den allein Inhabergeführten Betrieben die gleichen Hygienebestimmungen bestehen sollte das mit dem rauchen auch dort kein Problem sein, schließlich sollte für alle Betriebsformen die gleichen Chance bestehen, ohne das man, je nach Sichtweise, dem einzelnen einen Wettbewerbsvor- oder Nachteil gegenüber allen anderen, erlaubt.
 
Sie schreiben, das Gesundheitsamt, BGN, Ordnungsamt könnten bei ihren gängigen Gängen den Rauch gleich mitkontrollieren. Das ist falsch.

Für das Gaststättenrecht sind die Länder zuständig. Wenn man das Rauchverbot über das Gaststättengesetz einführen wollte, muß man dazu eine Mehrheit in allen Landesparlementen gewinnen. Oder man riskiert, dass es in einigen Bundeslaendern ein Rauchverbot gibt, in den anderen nicht.

Hygienerechtlich läßt sich ein Rauchverbot nicht begründen. Denn bei der Zubereitung von Speisen gibt es bereits ein Rauchverbot.

Einzig die Berufsgenossenschaft bzw. die technischen Gewerbeaufsichtsamt, solange sie noch für den Arbeitsschutz verantwortlich sind, dürfen solche Kontrollen durchführen.

Würden nicht dafür Zuständige sich erlauben, ihre Kompetenzen zu überschreiten, würden sie sich strafbar machen. Und die von Ihnen verhängten Bussgelder waeren natuerlich obsolet.

Man kann natuerlich ueber solche Schwierigkeiten der praktischen Umsetzung laestern. Sie sind aber eine Folge der Tatsache, dass eine Reihe von Abgeordeten des Deutschen Bundestags, obwohl dem Bund keine Kompetenz zur Regelung des Gaststaettenrechts mehr zukommt, tricksen und ein gesetzliches Rauchverbot ueber eine Regelung im Arbeitsschutz einfuehren wollen. Damit fallen sie auf die Schnauze. Und das ist gut so.
 
Die Abgeordneten "tricksen" hier überhaupt nicht da der Antrag ja auch nicht heißt "Rauchverbot in Gaststätten", weshalb das Gaststättengesetz bemüht werden müsste, sondern um die "ausnahmslose Rauchfreiheit an allen Arbeitsplätzen", und dies gehört nunmal in den Arbeitsschutz.

Es geht um die Streichung der Ausnahme der Rauchregelung für alle Arbeitsplätze mit Publikumsverkehr, eine Handlung im Gaststättenrecht führte im übrigen zu der paradoxen Situation das im Büro a das rauchen erlaubt, zwei meter weiter im Lokal das rauchen aber unter Strafe untersagt ist. Auch deswegen über den Arbeitsschutz. Was vorher die Länder über die Gaststätten machen ist deren Sache.

Da wir ja immer gerne um alles rumlamentieren, herumdoktorn, opponieren und bedenken äußern hier schonmal vorgreifend die bei der nächsten Phase der Rauchdiskussion aufkommenden Fragen, die die lieben Wirte wieder stellen werden:

- die Leute werden doch die Zeche prellen, wenn sie sich mal kurz fürs rauchen nach draußen verabschieden
- das geht alles nicht, der Lärmschutz vor der Kneipe geht vor
- was ist mit den meterhohen Kippen vor den Lokalen?
- ich bin ein Tabakladen, und verkaufe auch Kaffee, darf ich das rauchen erlauben?
- ich bin eine Bar, krieg ich eine Ausnahmegenehmigung?
- ich bin eine wet-led Kneipe, krieg ich eine Ausnahmigung
- wir sind ein Versammlungsort, kriegen wir eine Ausnahme?
- wir schließen um 8 unsere Küche, kriegen wir danach eine Ausnahme?
- wir haben 5 Räume, können wir davon 4 zu Fumoirs machen?
- aber das rauchen in meinem Lokal zu verbieten ist doch gegen das GG, ich will klagen!

(to be continued by anxious germans )
 
Kommentar veröffentlichen