Gastgewerbe Gedankensplitter


Kostenlose Gastro News - wöchentlich, über 19.500 Abonnenten

Powered by KBX7

« Home | Mietvertraege nicht per Fax verlaengern. » | Working Poor: Kuechenhilfen. » | Gebrauchte Geraete muessen sicher sein. » | Quitten-Nektar. » | Bloggerin wird Chefredakteurin von WAZ live. » | Gewerkschaften haben in der Gastronomie nichts ver... » | Zuckersteuer-Revival. » | Wanderer, kommst Du nach Suedtirol. » | Landkarten bemalen. » | Beck's Level 7 und Beck's Chilled Orange. »


Montag, Juli 03, 2006

Massengeschaefte.

In einer Pressemitteilung "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz kommt" des Bundesministeriums der Justiz zum geplanten Antidiskriminierungsgesetz (Neusprech: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) vom 29. Juni 2006 heißt es:
"Um aber unnötige Bürokratie zu vermeiden, wurde der Anwendungsbereich zugleich auf so genannte Massengeschäfte (z.B. Verträge mit Hotels, Gaststätten, Kaufhäusern) des täglichen Lebens und privatrechtliche Versicherungen beschränkt. Massengeschäfte sind Geschäfte, bei denen das Ansehen der Person keine oder nur eine nachrangige Rolle spielt - also solche Geschäfte, bei denen es dem Vertragspartner gar nicht darauf ankommt, mit wem er den Vertrag schließt (zB Shampookauf in der Drogerie)."
Nun weiß ich nicht, ob es den Inhabern der Schlecker-Filialen egal ist, wer dort ein Shampoo kauft. Mir ist es aber nicht egal, wer bei uns einkehrt. Ganz im Gegenteil. Gastronomie ist kein Massengeschäft. Wir bemühen uns nicht nur, jeden Gast individuell zu umsorgen. Wir achten darauf, wer bei uns einkehrt und wen wir bei uns nicht sehen wollen. Und dabei bleibt es.

Labels: