Gastgewerbe Gedankensplitter


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Montag, Juli 03, 2006

Mietvertraege nicht per Fax verlaengern.

Geschäftspartner per Fax zu informieren, ist vielen geläufig und auch vielen Gastronomen so in Fleisch und Blut übergegangen, daß sie keinen Gedanken darüber verschwenden, wie Faxe juristisch einzustufen sind.

Dies ist einem Gewerbemieter zum Verhängnis geworden. Er hat eine Verlängerungsoption seines Gewerbemietvertrages per Fax an seinen Vermieter wahrgenommen. Mehr darüber in: "Vertragsverlängerung per Fax?", in: Newsletter Juli 2006 von Anwaltonline.com.