Gastgewerbe Gedankensplitter


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Dienstag, Oktober 17, 2006

Abzocker ante portas.

Es ist abzusehen gewesen: Kaum ist das unsägliche Antidiskriminierungsgesetz in Kraft, nutzen Abzocker die neuen Rechte: "Nicht gleich, aber reich" von Rüdiger Scheidges und Thomas Sigmund, in: Handelsblatt vom 17. Oktober 2006.

Und einige der asozialsten Profiteure entstammen wieder einmal der herumlungernden Bande überflüssiger Anwälte:
"Viele Anwälte finden sich in einem profitablen Kreislauf wieder: Sie kritisieren die Missbrauchsmöglichkeiten des Gesetzes durch hyperaktive Kläger, und sie wappnen die Beklagten gegen alle Eventualitäten ? und nehmen sich aber auch der professionellen 'AGG-Hopper' an. So warnen die Anwälte einerseits vor den 'Fallstricken' und im Gesetz, ermuntern andererseits aber vermeintlich 'Diskriminierte' zur Klage. Und den Firmen bieten sie zum Schutz gegen diese wiederum Schulungen und tagelange Seminare an gern am Wochenende in nettem Ambiente."
Aber - dies muß man den Juristen zu Ehre halten - auch anständige Rechtsanwälte: "Abzocker wollen Antidiskriminierungsgesetz missbrauchen".

Wenn Ihnen als Gastronom oder Hotelier so etwas widerfährt, lassen Sie es mich wissen.

Tipps zur "Bewerberauswahl unter der Knute des Antidiskriminierungesetzes".

Mehr frühere Beiträge zum Antidiskriminierungsgesetz.

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Kommentare:
Recht einseitige Berichterstattung in diesem Blog : Kürzlich ... wie wird man sein Personal ohne Probleme los ... und diesmal wird das Antidiskrimminierungsgesetz aufgebauscht, als würde jeder zweite Gastronomiemitarbeiter seinen Arbeitgeber verklagen !

Es sollte vielleicht mal jemand einen Gastroblog führen, der die Gastronomie aus Sicht des Personals beschreibt ... Da kommen wir dann zu so interessanten Themen wie Schwarzarbeit, Stundenlöhne unter 5,00 EUR, Steuerhinterziehung, Gammel-Lebensmittel und deren Verarbeitung !
 
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