Gastgewerbe Gedankensplitter


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Donnerstag, Oktober 26, 2006

Bedarfsausweis verursacht steigende Nebenkosten ab 2008.

Mieter und Pächter in Wohngebäuden mit bis zu vier Mietwohnungen in Gebäuden, die vor 1978 gebaut worden sind, können sich schon einmal auf zusätzliche Nebenkosten ab 2008 einrichten. Ausgenommen von dieser Pflicht werden Wohngebäude, die in der Zwischenzeit saniert worden sind und mindestens den energetischen Stand der ersten Wärmeschutzverordnung erreicht haben; für diese besteht die Wahlfreiheit für einen kostengünstigeren Verbrauchsausweis. Ein Bedarfsausweis ist rund zehnmal teurer als ein Verbrauchsausweis. Siehe dazu auch: "Der Energieausweis für den Gebäudebestand" von RA Wolf-Bodo Friers, in: Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Saarland e.V.

Die Handwerker-Lobby hat sich damit beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit ihrer Forderung nach einem Bedarfsausweis als Energieausweis für Bestandsgebäude in der zu novellierenden Energieeinsparverordnung (EnEV) weitgestgehend durchgesetzt. Die Hausbesitzer werden diese Kosten auf Pächter und Mieter überwälzen. Mieter und Pächter von Gewerberäumen in gemischt genutzten Gebäuden wie Gaststätten haben keine Lobby. Mehr dazu: "Einigung über zukünftige Energieausweise" vom 26. Oktober 2006, Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.