Gastgewerbe Gedankensplitter


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Freitag, Oktober 13, 2006

Die Bundesjustizministerin ist gegen Rauchverbot in Gaststaetten.

SZ-Online meldet am 13. Oktober 2006 ("Zypries gegen generelles Rauchverbot") Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) habe am Mittwoch in der N24-Sendung "Links-Rechts" ein generelles Rauchverbot in Deutschland abgelehnt. Sie finde, man müsse Gaststätten die Möglichkeit zu sagen, diese Gaststätte sei eine Rauchergaststätte. Gäste und Mitarbeiter sollten selbst darüber entscheiden.

Dazu nur dies: Gästen und Mitarbeitern diese Entscheidung zu überlassen, ist nicht machbar. Wer soll ein solches Verfahren in welchen zeitlichen Abständen organisieren und auswerten? Und wer trägt die Verantwortung, wenn es zu einer Entscheidung kommt, die sich finanziell negativ auswirkt? Die Entscheidung obliegt natürlich alleine demjenigen, der auch die Folgen trägt, dem Unternehmer und Gastwirt. Entscheidet er sich dafür, daß in seiner Gaststätte geraucht werden darf, kann sich jeder entscheiden, ob er in einem solchen Betrieb arbeiten möchte oder Gast werden will oder auch nicht.

Kommentare:
Eben, wie auch in der Vergangenheit entscheidet der Unternehmer, nicht aber der Gast. Komisch, wo es doch immer heißt der Gast wäre König, und in einem Lokal geht es doch um die Gäste, oder doch nicht?

Also überlassen wir dem kompetenten Wirt die Entscheidung: 1 Gast raucht, 20 nicht ? der Wirt entscheidet sich fürs rauchen, weil er dies ohnehin selber tut und "es schon immer so war". Glückwunsch!

So bleibt der Wirt König und die Gäste im Qualm stehen.
 
Genauso ist es, wie kann es denn sein, dass 1 Gast bestimmt, was 20 andere tun sollen? wielange wird sich der wirt am Leben halten können, wenn er respektiert, was ein Gast will und 20 andere nicht?? Denken Sie mal logisch, ich weiß nicht was Sie beruflich tun, aber bestimmt regelt selbst bei Ihnen die nachfrage das Angebot.... ausser Sie arbeiten beim Arbeitsamt :-)
 
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