Gastgewerbe Gedankensplitter


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Samstag, Oktober 21, 2006

Die Weihnachtsgans nudeln.

"Das Zwangsstopfen, das zur Erzeugung der Fettlebern erforderlich ist, ist in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz von 1972 verboten. Nicht verboten ist der Import und Verkauf dieser Ware, die später als Gänseleberpastete angeboten wird."
Quelle: "Die Weihnachtsgans", in: Bundesverband Tierschutz e.V.

Obwohl weder der Import und Verkauf noch der Konsum von Stopfleber in Deutschland verboten ist, hat die Tierrechtsorganisation People for the Ethical Treatment of Animals (PETA) eine ganze Reihe von Kollegen angezeigt. Mehr darüber: "Strafanzeigen wegen Stopflebergebrauchs", in: Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung vom 20. Oktober 2006.

Dazu fällt mir Geschichte eines eher naiven Bamberger Kollegen ein, der vor vielen Jahren eine Aktionswoche mit exotischen Fleischgerichten durchgeführt hat und damit unversehens in die damalige Debatte um Straußenfleisch geriet (angeblich ballern betrunkene Australier auf frei lebende Strauße). Er hat sich voller Stolz in der lokalen Tageszeitung auch noch mit einem Dekostrauß abbilden lassen. Für den Kollegen kam es knüppeldick. Die Leserbriefspalten waren voll mit heftigen, teilweise persönlichen Angriffen auf den Kollegen, so als hätte er höchstpersönlich Strauße abgeschlachtet. Er hatte einfach vergessen, sich die für dieses Sortiment notwendigen warenkundlichen Informationen zu verschaffen und zu kommunizieren.

Thorsten Sommer hat sich zu der Stopfleber-Posse ein paar Gedanken als Gourmet gemacht: "Selbstbestimmung der Gastronomen". Mir selbst schmeckt Foie gras ganz und gar nicht, wovon ich mich bei jedem Aufenthalt in Frankreich gerne überzeuge.