Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, Oktober 25, 2006

Versicherungsschutz bei Kochkursen fuer Gaeste.

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten informiert in ihrem empfehlenswerten, kostenlosen Newsletter von heute über die Frage, was passiert, wenn sich Gäste bei Kochkursen in gewerblich genutzten Küchen verletzen:
"Immer mehr Restaurants bieten heute auch Kochkurse für ihre Gäste an. Wie sieht es bei diesen Veranstaltungen eigentlich mit dem Versicherungsschutz aus? Die Belegschaft steht während dieser Kurse selbstverständlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ? auch wenn der Kurs außerhalb der normalen Arbeitszeit stattfindet. Anders sieht es bei den Kursteilnehmern aus. Für sie ist die BGN nicht leistungspflichtig. Im Falle eines Unfalls müssen sie sich an ihre Krankenkasse wenden.

In Einzelfällen kann es natürlich sein, dass jemand von Berufs wegen an einem Kochkurs teilnimmt. Oder aber ein Unternehmer bewirtet auf diese "neue Art des Genusses" Geschäftskunden. Hier wäre zu prüfen, ob der betriebliche Zweck oder die privaten Interessen im Vordergrund standen und welcher Unfallversicherungsträger gegebenenfalls zuständig ist."
Mehr über "Kochkurse" für Gäste.