Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, November 01, 2006

Kommunisten und Sozis planen gesetzliches Rauchverbot in der Berliner Gastronomie.

Die rot-roten Insolvenzverwalter Berlins wollen ein gesetzliches Rauchverbot in der Berliner Gastronomie durchsetzen: "Gastronomie wehrt sich gegen das Rauchverbot" von Rainer L. Hein, in: "Die Welt" vom 1. November 2006.

Da stellt sich dann nur noch die Frage, ob eine solche Regelung im Gaststättenrecht, also einem speziellen Gewerberecht, verfassungskonform formuliert werden kann. Das Gewerberecht regelt insbesondere das Verhältnis von Gewerbetreibendem und Staat und dies vor dem Verfassungsgrundsatz der Gewerbefreiheit. Per Gaststättenrecht, das nach der Föderalismusreform Ländersache ist, gesundheitspolitische Ziele oder Ziele des Arbeitnehmerschutzes zu verfolgen, verletzt die diesbezüglichen Kompetenzen des Bundes.

Kommentare:
Über sowas können sich nur die Deutschen Gedanken machen:

Bund: Gaststättenrecht liegt bei den Ländern, die sollen das regeln
Länder: wie warten auf den Bund, Gaststätten sind auch Arbeitsplätze

Einfach machen und gut ist.

Die Betitelung "Gastronomie wehrt sich gegen Rauchverbot" halte ich im übrigen für irreführend, da im Prinzip lediglich die Dehoga-Führung vehement gegen ein Rauchverbot ist, anders als die Mehrheit der Wirte.
 
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