Gastgewerbe Gedankensplitter


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Dienstag, Dezember 12, 2006

BHG fordert generelles Rauchverbot.

(Beilngries) Der Große Vorstand des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes e.V. (BHG) hat auf seiner heutigen Tagung folgenden Grundsatzbeschluss gefasst:
  • "Auf Grund einer zunehmenden Befürwortung einer einheitlichen Regelung bei den Gastwirten und einer offensichtlich in der Öffentlichkeit immer stärker werdenden Befürwortung eines generellen Rauchverbotes in allen öffentlichen Räumen, fordert der BHG ein generelles Rauchverbot. D. h. auch in Bierzelten, Vereinsheimen und bei allen anderen Veranstaltungen, bei denen eine größere Anzahl von Menschen zusammen trifft und die damit öffentlichen Charakter hat."
  • "Ausschlaggebend für unseren Richtungswechsel hin zu der Forderung nach einem generellen Rauchverbot in der Gastronomie waren mehrere Faktoren", erläutert BHG-Präsident Siegfried Gallus und ergänzt: "Der Ruf seitens der Gäste - letztlich unserer Arbeitgeber - nach einem deutlich größeren Angebot für Nichtraucher wird täglich lauter." Hierauf hatte der BHG im Januar 2005 bereits als erstes Land in Deutschland reagiert, indem er eine freiwillige Selbstverpflichtung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz eingegangen ist. Diese sieht vor, dass zu bestimmten Stichtagen ein gewisser Prozentsatz der bayerischen Gastronomie Angebote für Nichtraucher vorhält.
  • "Lief das Erfüllen unserer freiwilligen Selbstverpflichtung anfangs sehr gut an, bemerkt man zunehmend, dass die Betriebe abwartend auf ein Gesetz reagieren", so Gallus. "Mittlerweile befürworten sogar viele Gastronomen eine klare, eindeutige Regelung. Und diese Eindeutigkeit kann nach Ansicht des Präsidiums letzten Endes nur durch ein generelles Rauchverbot erreicht werden, da es hier nicht zu Diskussionen führen kann, was ist (noch) ein Bierzelt, was eine Speise- und was eine Schankwirtschaft" erläutert der BHG-Präsident und fügt abschließend hinzu: "Selbstverständlich muss aus Gründen der Chancengleichheit diese Regelung dann aber für alle Feiern und Veranstaltungen gelten, die einen öffentlichen Charakter aufweisen, gleich ob Sie in der Gastronomie, in Vereinsheimen und Feuerwehrhäusern oder sonst wo abgehalten werden".
Unter www.nichtrauchen.bayern.de finden Sie nähere Informationen zur freiwilligen Selbstverpflichtung.

(Quelle: Pressemitteilung des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbandes.

Persönliche Anmerkung: Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband vertritt nur eine Minderheit der bayerischen Gastronomie und Hotellerie.

Kommentare:
Anmerkung: Auch die Dehoga vetritt nur eine Minderheit der Gastronomen, und trat für eine Selbstverpflichtung, gegen ein Gesetz ein, die von vielen nicht unterstützt wurde.

Anders als die Selbstverpflichtung in Bayern oder Bundesweit wäre/ist ein Rauchverbot ohnehin für alle Gastronomen bindend.

Es steht ansonsten jedem Gastronomen frei sich zu diesem Thema andersgehend zu äußern, da der BHG jedoch der größte Gastroverband in Bayern ist, und für die Interessen seiner Mitglieder steht, hat die Entscheidung dieser auch entsprechendes Gewicht. Es ist zweifelhaft ob sich überhaupt mehrere tausend Gastronomen finden lassen, die ein volles Rauchverbot nicht unterstützen. Wer die Position der bayerischen Gastwirte im BHG nicht unterstützt kann gerne entsprechende eigene Verbände gründen, die dann wohl aber kaum ein ernsthaftes Sprachrohr darstellen können und werden.
 
Wieviel Prozent der bayerischen Kollegen sind denn Mitglied im BHG? Sind es mehr als 20 Prozent oder weniger? Und wieviele sind in diesem Jahre ausgetreten?
 
Andersrum:
Die Position des Dehoga befürworteten angeblich viele Gastronomen, so wurde es auch in den Medien & Politik aufgenommen, Marke "Gastronomen wollen kein Rauchverbot" nun äußert sich der BHG gegenteilig, und plötzlich soll er nichtmehr "für die Branche" sprechen? Natürlich tut er dies nicht 100%, aber es ist und bleibt nunmal der größte Gastroverband in Bayern. Der Dehoga vertrat/vertritt großteils Hoteliers und deren Restaurants, und konnte so kaum für Bistros, Kneipen und Lokale sprechen, und für diese einfordern "kein Gesetz zu erlassen".

Außerdem heißt dies ja nicht, das Nicht-Mitglieder nicht konform mit Positionen des BHG gehen müssen. Klar ist das diese Entscheidung entsprechendes Gewicht haben wird, das ist bei Verbänden mit großen Mitgliederzahlen nunmal so. Und wenn man bei der Position des Dehoga den Kopf schüttelte, kann man bei der gegenteiligen Position ja nun kaum wieder das gleiche tun. Und wer sich nicht entscheiden kann, der muss ja ohnehin nichts tun!
 
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