Gastgewerbe Gedankensplitter


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Samstag, Dezember 23, 2006

Rauchverbot per Arbeitsstaettenverordnung wuerde nicht greifen.

Langsam dämmert es sogar auch eher angsam begreifenden Bundestagsabgeordneten wie Lothar Binding, einem der Initiatoren eines Initiativantrags für ein gesetzliches Rauchverbot in der Gastronomie, daß die von ihm gewünschte Variante über eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung nur teilweise greifen würde:
"Man erreiche dann all die Bereiche nicht, wo es keine Arbeitsverhältnisse gebe, warnt Binding. Wirte, die den Laden allein schmeißen oder ihre Angestellten minimal an ihrem Unternehmen beteiligen, könnten ein Rauchverbot dann leicht umgehen."
(Quelle: "Viel Schall um Rauch", in: Tagespiegel vom 23. Dezember 2006).

Daß hätte er am 9. Dezember schon in diesem Blog nachlesen können: "Rauchverbot per Arbeitsstaettenverordnung". Er hätte dort auch lesen können, daß ein auf diese Weise geregeltes Rauchverbot nur greift, wenn Nichtraucher beschäftigt werden. Man kann es leicht umgehen, indem man nur Raucher beschäftigt oder die nichtrauchenden Beschäftigten bei Kontrollen aussagen, sie seien Raucher.

Kommentare:
Wünsche ein Frohes Weihnachtsfest sowie erholsame Feiertage und einen Guten Rutsch ins neue Jahr.
 
Nochmal: Es ist vollkommen pubs ob ein Mitarbeiter selber raucht, Ski fährt oder sonst etwas macht. Die StVO wird ja zum Schutz von Nichttrinkern auch nicht dadurch aufgegehoben dass sich ein Alkoholiker gerade "allein" auf der Straße befindet.

Selbstverständlich greift ein Rauchverbot per Arbeitsstättenverordnung, müsste lediglich ergänzt werden um:"rauchen ist am Arbeitsplatz verboten". Ganz einfach. Und dafür braucht es keine zusätzliche Bürokratie wo Angestellte befragt werden ob sie rauchen oder nicht. Asbest im Bürogebäude wird ja auch nicht dadurch legitimiert wenn alle Angestellte "einverstanden mit dem Asbest" sind oder zu Hause vielleicht eh schnüffeln.
 
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