Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, Dezember 13, 2006

Wer soll ein gesetzliches Rauchverbot in der Gastronomie kontrollieren?

Erstaunlicherweise hat erst jetzt, nach monatelanger Debatte eines gesetzlichen Rauchverbots in der Gastronomie, erstmals ein Politiker das Problem angerissen, wer denn überhaupt ein solches Verbot kontrollieren solle. Der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt, Wolfgang Böhmer (CDU), hat laut einer Meldung der Welt vom 12. Dezember 2006 ("Länderchefs wollen besseren Nichtraucherschutz - wissen aber nicht wie") gesagt, der Nichtraucherschutz könne nicht überall kontrolliert werden. "Wir werden ja keine Gesundheitspolizei einsetzen."

Tatsächlich hängt die Frage, wer kontrolliert, davon ab, wie ein gesetzliches Rauchverbot in der Gastronomie begründet wird:
  • Für den Arbeitsschutz sind die technischen Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Diese kontrollieren aber nur, wenn es zu einem aufklärungsbedürftigen, meldepflichtigen Arbeitsunfall gekommen ist, oder routinemäßig alle fünf bis zehn Jahre.
  • Für den Gesundheitsschutz sind die staatlichen Gesundheitsämter zuständig. Diese verfügen über keinerlei Personalausstattung für solche Zwecke. Und die Länder dürften wenig Neigung verspüren, das Personal in notwendigem Umfange aufzustocken. Um die Kontrollaufgabe zu skizzieren: In meiner Heimatstadt Bamberg gibt es fast 300 gastronomische Betrieb mit schätzungsweise 1 Million Öffnungsstunden pro Jahr.
  • Die Polizei könnte zwar kontrollieren, kann und muß aber selbst entscheiden, wo sie ihre Einsatzschwerpunkte setzt, und wird es vorziehen, Mörder fangen, statt sich mit Bürgern und Gastronomen rumzustreiten.

Kommentare:
Lieber Herr Schoolmann,

Dieses Thema wurde schon ausführlich angeschnitten, auch wenn Ihre Sorgen berechtigt ist wer denn kontrollieren wird.

Kurze Antwort:
Das Rauchverbot reguliert sich selbst, oder wer "kontrolliert" bisher in rauchfreien Discos, Cafès oder Lokalen?

Lange Antwort:
Wenn niemand drinen raucht, dann wird das auch niemand als Einzelperson aufheben wollen, zumal ja draußen eh die befreundeten Raucher stehen zu denen man sich dann ohnehin zugesellt, ein drinnen rauchen würde dann selbst bei den Rauchern Unverständniß hervorrufen.

Weil der Wirte Strafen zahlen muss, will es sich kein (Stamm-)Gast mit dem Wirt verscherzen, und hält sich dran, weil er Wirt ebenso keinen Bock aufs Zahlen hat, wird er demjenigen, der drinnen pafft schon was erzählen.

Desweiteren wird es möglicherweise eine Compliance-Line geben, wo jedermann Nichteinhaltungen melden kann. So reicht schon ein NR, dem ja an der Einhaltung liegt, das auch eingehalten wird.

Für die übriggebbliebenen Szenarios, resistente Raucher gibt es immer, sorgen irgendwelche Kontrolleure. Mir egal wer, entweder die, die schon jetzt die Hygiene kontrollieren, die Ordnungsämter die schon jetzt die Jugendschutzbestimmungen kontrollieren, oder meinetwegen auch die Polizei. Die muss eh nie kommen weil sich das ganze, wie gesagt, von selbst reguliert. Oder steht in Irland vor jedem Pub ein Cop? In Italien vor jeder Bar ein Cop? Nein, wenn in Italien 96% der Bürger für ein Rauchverbot sind, warum sollte dann überhaupt ein Raucher drinnen rauchen wollen, und Stunk machen.

Also zusammengefasst ist zusagen, das sich zu 98% ohnehin jeder dranhalten wird,und für die restl. 2% brauchts Kontrollen und Sanktionsandrohungen.

Aber wer zuständig sein wird, und da haben Sie recht, ist natürlich noch vorher eindeutig zu klären.

Im Hygienebereich gibts ja auch nicht minütliche Kontrollen, trotzdem halten sich die meisten (ohne Polizei und Amt) daran.

Also, alles kein Problem, zumal die deutschen noch gesetzestreuer sind als Iren oder Italiener.
 
Ihr Vergleich mit Kontrollen lebensmittelverarbeitender Betriebe auf die Einhaltung der Hygienevorschriften hinkt:

1. Die Einhaltung der Hygienevorschriften wird von allen Gaesten gewuenscht und liegt deshalb im Interesse der Gastronomen.

2. Können Verstöße gegen Hygienevorschriften auch bei einmaligen Kontrollen festgestellt werden, weil sie sich in unzureichenden organisatorischen Maßnahmen niederschlagen und in nicht nur temporaeren Befunden.

Deshalb genuegt es auch, wie es die Praxis ist, dass solche Kontrollen in etwa einjaehrigem Zyklus erfolgen.

Verstoesse gegen das Rauchverbot koennen jedoch nur sanktionsfaehig festgestellt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass eine namentlich feststellbare Person zu einem konkreten Zeitpunkt geraucht hat, selbst wenn dieser es vor Gericht bestreiten wuerde. Ausserdem muesste, wenn man dem Gastronomen ans Leder will, ihm nahgewiesen werden, dass er oder seine Mitarbeiter mitbekommen haben, dass ein Gast geraucht hat und nichts dagegen unternommen hat.

Dabei kann ich den Kontrollorganen nur viel Spass wuenschen.
 
Nun ja, wenn im Gastraum gequalmt wird, dann ist es offensichtlich das es "mitbekommen" wird, wenn ein Betrunkener im Einzelfall für 3s seine Kippe ausversehen anmacht, stört das ja auch keinen, da er die Kippe dann eh ausmacht.

Und wenn z.B. eine Kippe in der Küche gefunden wird, braucht es auch keinen Namen, Verursacher oder Zeugen, es wird geahndet.

In irischen Pubs können Gesundheitsbeamte, bzw. hatten es in einem Fall auch, dem Rauchgeruch nachgehen (es reicht aus wenn nachgewiesen wird das sich im Rauch Gastraum befand / noch befindet), und, da der ja irgendwo hergekommen sein musste, den Wirt letztlich vor Gericht verantwortlich dafür gemacht. Klar, ist ja sein Lokal. Genau kenne ich mich mit der Rechtssprechung nicht aus, Fakt ist jedoch das es, wenn überhaupt, nicht mehr als ein, zwei Verfahren geben wird, die überhaupt "vor Gericht" landen. Der Vorsatz ist bei den Rauchern nämlich garnicht zu erwarten, demzufolge gibt es auch keine Mißachtungen, und wenn, dann regeln das die Gäste unter sich, und der entsprechende Gast geht halt kurz raus. Wegen 5s "aus versehen" drinnen rauchen, wird und braucht niemand die Ordnungshüter holen, sondern es wird derjenige einfach darauf aufmerksam gemacht, bzw. im Trunkenheitsfall vor die Tür gesetzt. Und gut is, ganz ohne Gerichte&Co.
 
Das Rauchverbot in lebensmittelverarbeitenden Betrieben bzw. Räumen dient dazu zu vermeiden, daß Mikroben des Speichels auf Arbeitsgegenstände wie Messer, auf die zu verarbeitenden Produkte, die Hände usw. übertragen wird und damit letztlich eine Kontamination des zu verarbeitenden Lebensmittels verursachen. Dieser Zweck hat nichts zu tun mit Überlegungen zum Schutz der Arbeitnehmer vor Rauch.

Deshalb ist auch allein schon die Aufbewahrung von Kippen in solchen Räumen verboten, unabhängig davon, ob dort zuvor auch geraucht worden ist.
 
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