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Montag, Januar 29, 2007

Bruessel windet sich.

Claudia Ehrenstein behauptet in der "Welt" vom 29. Januar 2007 ("Berlin unterstützt Vorstoß für radikales Rauchverbot"),
"überraschend wenig Gegenwehr"
gegen einen EU-Vorstoß für ein gesetzliches Rauchverbot per Arbeitsschutz komme von den Gastwirten. Sie seien
"die scheinbar endlosen Debatten um Raucherrechte und Nichtraucherschutz schlicht leid"
Ich sehe das anders. Wir sind es leid, uns wegen jedem Furz, den sich Sesselfurzer ausdenken, vorsorglich die Nase zuzuhalten. Wir schauen erstmal, ob er überhaupt aus den Arschlöchern windet.

In der Sache kann man einem gesetzlichen Rauchverbot als Teil des Arbeitsschutzes gelassen entgegensehen. Siehe dazu unseren früheren Beitrag "Rauchverbot per Arbeitsstaettenverordnung".

Interessant ist an einer entsprechenden EU-Verordnung nur die verfassungsrechtliche Problematik, daß der Bund eine solche Verordnung zwar umsetzen müßte, aber nach der Föderalisusreform die Kommunen nicht verpflichten darf, deren Einhaltung zu kontrollieren, er sei denn, der Bund trage die Kosten der Kontrollen. Siehe dazu auch den polemischen Kommentar von Matthias Kamann: "Kommentar: Politik, in Rauch aufgelöst", in: Die Welt vom 29. Januar 2007.

Mit einer gewissen vorauseilenden Häme sehe ich dem 1. März 2007 entgegen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband hatte sich für seine Mitgliedsbetriebe verpflichtet, bis zum 1. März 2007 dafür zu sorgen, daß 60 Prozent aller Speisebetriebe mindestens 40 Prozent des Platzangebots für Nichtraucher vorhalten. Die Politik hat diese Vereinbarung unnötigerweise aufgekündigt und an einem Gesetzentwurf dilettiert. Es wird sich jedoch mit Sicherheit jemand finden, der nach dem 1. März 2007 darauf herumreiten wird, die DEHOGA habe diese freiwillige Vereinbarung nicht eingehalten.

Schon jetzt treibt die neuerliche Debatte um ein gesetzliches Rauchverbot per Arbeitsschutz seltsame Blüten. So hat sich laut einem Artikel "Berlin offen für EU-weites Rauchverbot", in: Tagesspiegel vom 30. Januar 2007, ausgerechnet der Agrarstaatssekretär Gert Lindemann am Rande des EU-Landwirtschaftsrats in Brüssel zu dieser Frage geäußert. Dabei ist für Fragen des Arbeitsschutzes ausschließlich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig, das sich hartnäckig weigert, ein gesetzliches Rauchverbot in die Wege zu leiten. Wenn nun ausgerechnet das für Schweine und rote Rüben zuständige Ministerium das Maul aufreißt, ist abzusehen, daß sich der Kompetenzwirrwarr des zweiten Halbjahres von Sommer und Herbst 2006 fortsetzen wird, wo die beiden nicht zuständigen Bundesministerien für Gesundheit und für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Ton angaben und sich so richtig schön blamiert haben.

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Kommentare:
Das ist ja absolut lächerlich. Die Vereinbarung wurde weder zum März 2006 eingehalten, noch wird sie im März 2007 eingehalten - egal was die Politik machen, oder anscheinend tut.

Die meisten Wirte wussten doch das ein Gesetz kommt und wünschten sich dies, weil sie eben kein Bock hatten ihre Gäste zu trennen, Geld für Lüftungsanlagen und Umbauten auszugeben, im wissen, das ein Gesetz ohnehin kommt und besser ist. So sagt ja auch die Mehrheit der Bayerischen Wirte sie wäre für ein Gesetz, deswegen hat ja auch kaum jemand die dortige Vereinbarung getragen. Zumal sie ja auch praktisch nicht umsetzbar ist, weil ohnehin blödsinn, da sich Rauch nicht zonieren lässt.

Das der Dehoga bzw. dessen Mitgliedsbetriebe die Vereinbarung nicht einhalten, war vorauszusehen, das man jetzt dem Staat genau dies vorwirft, ist aberwitzig. Man bekennt sich im übrigen selbst zur Nichteinhaltung wenn man jetzt eine "Kennzeichnungspflicht anbietet" - die steht schon seit 2 Jahren in der freiwilligen Vereinbarung (Kennzeichnung der Räumlichkeiten gleich beim betreten / schon von außen) - gesehen habe ich deren Schilder erst an 2 (!) Gaststättentüren. Dies zeigt ganz gut wie die Vereinbarugn umgesetzt wurde. Aber die Wirte sind halt nicht ganz so blöd wie der Verband, und setzen eben lieber auf pragmatische Lösung anstatt auf irgendwelche Schildchen.

Es gibt nicht einmal 10% der "großen Speisebetriebe" die 40% ihrer Fläche Nichtrauchern vorbehalten. Es gibt maximal 5% der Betriebe die Speisen anbieten, die eine Nichtraucherecke, also 10-20% "zur Verfügung stellen".

Selbst bei einer Laufzeit der Vereinbarung von 10 Jahren hätte sich nichts getan, und da die Wirte auch nach 2 Jahren ihren Arsch nicht hochgekriegt haben, bzw. ein Gesetz wollten, soll man nun nicht rumheulen. Jeder zweite Satz bei Gastronomen: "ja, ich könnte, hätte, würde ja eine Zone einrichten, ich muss mal schauen, ab und zu machen wir das, vielleicht im nächsten Jahr", sodaß wieder nichts passiert. Man will also ohnehin ein Gesetz weil man es selber nicht packt, wie Gast täglich sieht. Kneipen mit Speiselizenz gehören nämlich auch zu den in der Vereinbarung betroffenen Lokalen, nur ist diese dort zu maximal 1% umgesetzt worden.
 
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