Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, Januar 31, 2007

Rauchverbots-Initiative im Bundestag: nichts dazu gelernt.

Die "Zeit" meldet heute früh ("Nichtraucherschutz: Abgeordnete planen Gesetzesantrag für Rauchverbot"), eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten plane einen fraktionsübergreifenden Gesetzesantrag zur Einführung eines Rauchverbots in der Gastronomie. Der Entwurf sehe unter anderem ein allgemeines Rauchverbot für alle Speisegaststätten, Diskotheken und Weinlokale vor. Geraucht werden soll dort dem Gesetzentwurf zufolge nur noch in eigens gekennzeichneten, getrennten Räumen. In Kneipen solle das Rauchen erlaubt bleiben, diese müssen allerdings gekennzeichnet werden.

Drei Anmerkungen dazu:
  • Ein solches Rauchverbot kann über die Bundeskompetenz im Arbeitsschutz nicht die Gäste schützen, sondern nur die Nichtrauchern unter den Beschäftigten, falls sie sich als Nichtraucher erklären und damit ihren Arbeitsplatz riskieren. Siehe dazu meinen früheren Beitrag "Rauchverbot per Arbeitsstättenverordnung".
  • Die Begriffe Restaurant, Weinlokal und Kneipe sind bislang nicht juristisch definiert. Das Gaststättengesetz kennt nur Speisewirtschaften und Schankwirtschaften; sie unterscheiden sich durch das Vorhandensein (Speisewirtschaften) bzw. Nichtvorhandensein (Schankwirtschaft) einer den Lebensmittelhygienevorschriften und den branchenspezifischen Bauvorschriften entsprechenden Küche. Die überwältigende Mehrzahl der Gaststätten in Deutschland sind Speisewirtschaften. Siehe dazu auch: "Zur Geschichte des Restaurants".
  • Auch der Begriff "Diskothek" ist kaum von Nachtbars, Musikkneipen usw. abzugrenzen. Zudem ist seit der weitgehenden Abschaffung von Sperrstunden-Regelungen die Notwendigkeit entfallen, eine Betriebsart definitorisch abzugrenzen, die sich unter anderem dadurch auszeichnet, daß sie länger geöffnet hat als andere Betriebsarten und der Besucheransturm später einsetzt.
Faktisch läuft ein Rauchverbot für Restaurants, Weinlokale und Diskotheken darauf hinaus, daß Gastronomen, die konzeptionell ein Restaurant, ein Weinlokal oder eine Diskothek betreiben, aber kein Rauchverbot in ihrem Betrieb einführen wollen, sich juristisch einfach als Kneipe definieren. Konkret müssen sie ein Schild anbringen, das besagt, daß in dieser "Kneipe" geraucht werden darf. Der einzige Effekt eines solchen Gesetzes wäre ein kleines Konjunkturprogramm für die Hersteller und Verkäufer von Schildern.

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Kommentare:
Nochmal:
Ein Angestellter muss sich nicht als Nichtraucher outen um ein Rauchverbot im Betrieb zu erlassen, genauso wie ein Rauchverbot un U-Bahnen zum Schutz der Gäste nicht dadurch aufgehoben wird, das sich nur Raucher in der U-Bahn befinden. Ob ein Angestellter selber raucht, ist vollkommen gleichgültig. Im übrigen ist die Angabe ob man raucht oder nicht privatsache, und geht den Betrieb/Inhaber nichts an. Demnach hängt sich ein Nichtraucherschutz auch nicht dadurch auf.

Zu den anderen Punkten: d'accord. Das rauchen bliebe ja ohnehin in Tanken mit Würstchenausschank (fallen nicht unter Gaststättenrecht), zum Kaffee beim Frisör (keine Gaststätte), in Spielhallen etc. erlaubt.

Kino - private Einrichtung, aber keine Gaststätte, also darf geraucht werden?

Jugendclub, Verein - keine Gaststätten, also darf geraucht werden

Bar in der getanzt wird - Disko, also darf nicht geraucht werden?

Espressobar die nur Snacks warmmacht und angelieferten Kuchen anbietet - es darf geraucht werden

Eckkneipe die Mittags für 2 Stunden Bauernfrühstück anbietet - Rauchverbot

Pianobar mit Speiselizenz - Rauchverbot

Bürobetrieb der sich Mittags Pizzen liefern lässt - rauchen erlaubt (Büro ist keine Gaststätte, und rauchen am Büroarbeitsplatz ist nicht sanktioniert, bzw. muss Rauchfreiheit letztlich erst eingeklagt werden).

Großkneipe mit Tanzmöglichkeit ohne Speisenlizenz - rauchen erlaubt

- offene Foodcourts im Flughafen (Bar, Schnell-Imbiß, Biertheke, Bäckerei, Restaurant) - rauchen in der Biertheke erlaubt, oder doch nicht weil keine räumliche Abtrennung zu den anderen besteht, oder doch weil es nur eine Schanklizenz gibt, oder doch nicht weil Biertheke im Flughafen der "öffentlich ist" eigentlich aber wieder doch nicht, da er ja privat betrieben wird?

Wenn selbst die SPD so ein Murks will, soll sie es lieber lassen.
 
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