Gastgewerbe Gedankensplitter


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Montag, Februar 26, 2007

Ei dei dei - die Raucherpolizei.

Laut einer Meldung der Ärztezeitung ("Rauchgenuss wird zur Ordnungswidrigkeit") hat der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck gesagt:
"Niemand will hier in Deutschland eine Raucherpolizei installieren...Polizisten haben wichtigere Aufgaben zu erledigen... Wir dürfen in Deutschland nicht jeden Kleinkram regeln."
Die Frage, wer denn ein gesetzliches Rauchverbot kontrollieren soll, habe ich frühzeitig aufgeworfen. Siehe dazu meinen früheren Beirag "Hoppe spielt sich auf".

Da die Politik entschlossen scheint, eine gesundheitspolitische Begründung außerhalb der Kompetenz des Bundes für ein Rauchverbot heranzuziehen, kann man in bezug auf die Zuständigkeit von Kontrollen schon mal festhalten:
  • Bundesbehörden sind zu solchen Kontrollen nicht berechtigt.
  • Die Polizei der Länder entscheidet autonom, wo sie Gefahrenschwerpunte sieht. Kein Polizeichef wird seine Leute zu solchen Kontrollen anweisen, weil er sich vorwerfen lassen müßte, zu viel freie Kapazitäten zu haben, wenn er sich um einen solchen Schmarrn kümmert.
  • Die kommunale Lebensmittelaufsicht ist nicht zuständig, weil die lebensmittelrechtlichen Vorschriften nicht berührt werden. Man wird weiterhin nur darauf achten, daß in der Küche nicht geraucht wird und sich die Küchenmitarbeiter nach eine Raucherpause die Hände waschen.
  • Die Ordnungsämter bzw. Gewerbeaufsichtsämter könnten im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Verfolgung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten bzw. de Ordnungswidrigkeiten von Gewerbebetrieben, tätig werden. Aber auch bei Ihnen stellt sich Frage, ob sie das tun werden. Als kommunale Ämter vermeiden sie unnötige Konflikte mit lokalen Gewerbetreibenden. Sie sind personell für solche Kontrollen nicht ausgestattet und müssen sich, wenn sie doch kontrollieren, den Vorwurf gefallen lassen, falsche Prioritäten zu setzen und zuvor Personalüberhänge gehabt zu haben. Zudem werden sich die meisten Kommunen fragen, warum sie für höchst umstrittene und konfliktträchtige Kontrollen kommunales Personal einsetzen sollen.
  • Bleiben die Staatlichen Gesundheitsämter. Dort gibt es weder Stellen für solche Kontrollen noch ist in den Bundesländern irgendeine Bereitschaft zu erkennen, den Stellenplan für diese Gesundheitsämter auszuweiten.
Fanatische Raucherhasser vertrauen darauf, daß nichtrauchende Gäste sich bei den Rauchern, den Gastronomen oder einer Behörde - welcher auch immer - oder eine bundesweiten Telefonhotline beschweren. Ich bin da skeptisch, zumal sich nicht wenige Kollegen den Spaß erlauben werden, solche Hotlines proaktiv auszulasten.

Kommentare:
Da braucht es auch keine fanatischen Wirte die Nichtraucherhasser sind, ein Blick nach Schottland zeigt, das z.B. das mit der Hotline bestens funktioniert. Die renitenten Wirte/Raucher werden dort gemeldet, und gut is. Und in Schottland kamen selbst dort nur ein paar Anrufe wöchentlich zusammen.

Und niemand wird etwas dagegen haben wenn die Lebensmittelhygieniker, den Gastraum betreten sie ja ohnehin, einfach noch die Rauchfreiheit kontrollieren. Das sollte man nicht komplizierter machen als es ist, und da im Gastraum ja speisen und getränke serviert werden, betrifft dies auch die Lebensmittelhygiene. Ganz einfach.

Also nochmal: es braucht natürlich keine Raucherpolizei, genauso wie es niemanden vom Staat braucht der das von McDoof verhängte Rauchverbot zu kontrollieren, wie es niemanden braucht im Kinosaal extern das rauchen zu kontrollieren, wie es niemanden braucht der bei Mövenpick die geltende Rauchfreiheit von Staatsseite kontrolliert.

Einfach mal Italien, Irland, norwegen und Co aufsuchen und gucken, und sehen das dort nirgends eine Raucherpolizei zu sehen ist, weil auch garnicht notwendig. Es reicht vollkommen aus wenn Strafgelder verhängt werden gegen die 1% Renitenten, der Rest wird routinemäßig mitkontrolliert. Wo ist das Problem?
 
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