Gastgewerbe Gedankensplitter


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Samstag, Februar 03, 2007

Erhoehung des gesetzlichen Mindestlohns in den USA.

Die National Restaurant Association, das amerikanische Pendant zum Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, hat in einem Appell an den amerikanischen Kongress appelliert, die geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns von 5,15 US-Dollar auf 7,25 US-Dollar durch Steuerermäßigungen zu ergänzen, um die absehbaren Folgen zu vermeiden:
  • Preiserhöhungen: neun von zehn Betrieben der Systemgastronomie würden ihre Preise erhöhen und drei von vier Familienbetrieben.
  • die Hälfte der Betriebe würen die Anzahl der Arbeitsplätze und Arbeitsstunden verrringern.
  • jeder vierte Betrieb würde Pläne, mehr Mitarbeiter einzustellen, zurückstellen.
  • drei von zehn Betrieben würden übertarifliche Leistungen und Prämien beschneiden.
  • Am meisten betroffen seien die Marktsegmente "quick service", "family dining" und "casual dining", weniger "fine dining".
(Quelle: "Senate Passes Minimum Wage Bill Including Tax Relief for Restaurants", in: Hotel Industry News vom 2. Februar 2007).

Auch in Deutschland würde das Gastgewerbe bei Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns, der den bundesweit marktkonformen Lohn von 4,50 Euro übesteigen würde, mit Anpassungsprozessen reagieren. Um sich vor solchen Klagen zu schützen, wären Arbeitgeber gut beraten, kurzfristig ihre indivuellen Lohnsysteme anzupassen, Zusatzleistungen abzuschaffen und stattdessen den nominalen Stundenlohn zu erhöhen.

Mittel- und langfristig hätte ein gesetzlicher Mindestlohn, der über dem Marktlohn liegt, erhebliche Auswirkungen auf die gastgewerblichen Produktions- und Servicesysteme:
  • In der Hotellerie würden service-arme Konzepte, etwa mit Selbst-Check -In und Selbst-Check-Out, Getränkeautomaten statt Mini-Bar, Hotels garni, nicht mehr täglicher Reinigung, Bettenmachen, Wäschwechsel usw. Marktanteile gewinnen. Zudem würden Ferien in Deutschland weniger konkurrenzfähig und noch mehr Menschen im preiswerteren Ausland Urlaub machen.
  • In der Gastronomie würden Betriebe von Bedienung auf Teilbedienung und Selbstbedienung umstellen, ihren Convenience-Grad erhöhen, von Mehrweg auf Einweg umstellen, von Fassbier auf Flaschenbier, die Öffnungszeiten verringern, Take-Away im Verhältnis zum Lieferservice forcieren usw.
Salopp formuliert: der Service würde schlechter werden, weil viele einfachen Arbeiten nicht mehr zu akzeptablen Preisen angeboten werden können. Und auf der anderen Seite würden viele Menschen, die nur einfache Arbeiten anbieten können, insbesondere Randgruppen und solche Menschen, die kaum andere berufliche Alternativen haben, arbeitslos.

Ein gesetzlicher Mindestlohn in geforderter Höhe von 7,50 Euro würde für das Gastgewerbe in einzelnen Tarifbezirken eine Lohnerhöhung von bis zu 45 Prozent bedeuten. Die dafür notwendigen Preiserhöhungen von bis zu 20% sind aber - insbesondere in den betroffenen strukturschwachen Regionen - nicht durchsetzbar.

Überleben könnten an diesen Standorten nur Betriebe,
  • in denen einfache Tätigkeiten ersetzt werden durch Convenience-Produkte, durch Selbstbedienung oder durch Maschinen,
  • in denen die Inhaber selbst arbeiten,
  • Familienbetriebe, in denen viele Familienangehörige arbeiten, oder
  • Betriebe, die Mitarbeiter unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns beschäftigen, also "schwarz".
Anders ausgedrückt: sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse würden auf breiter Flur verschwinden.