Gastgewerbe Gedankensplitter


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Donnerstag, Februar 22, 2007

Gruene wollen Gastronomen zu Blockwarten machen.

Ausgerechnet die (hessischen) Grünen, die ansonsten gegen den Polizeistaat wettern, wollen jetzt uns Gastronomen zu Blockwarts machen: " Der Wirt soll´s richte" von Christoph Risch, in: Wiesbadener Kurier vom 22. Februar 2007:
"... Rauchverbot in Gast- und Schankwirtschaften. Für die Einhaltung ist der Wirt verantwortlich. Hält sich einer seiner Gäste nicht an das Verbot, droht dem Wirt eine Strafe, nicht dem Raucher. Die Grünen versprechen sich von einer solchen Regelung, für die sie auch einen Gesetzentwurf vorlegen, dass gegen das Rauchverbot nicht mehr verstoßen wird, weil der Wirt selbst größtes Interesse an der Einhaltung hat."
Das stelle ich mir in der Praxis ganz lustig vor: Ein Gast raucht. Ich sage ihm, daß ich zwar persönlich das Rauchverbot in der Gastronomie ablehne, aber mir eine Strafe drohe, wenn ich gegen sein Rauchen nicht vehement einschreite. Der Gast weigert sich. Ich überlege mir kurz, ob ich ihm ein Hausverbot erteilen solle, möchte den Stammgast aber nicht verärgern. Da mein Schlägertyp, ein ehemaliger Berufsboxer, den ich eingestellt habe, um rauchende Gäste aus meinem Lokal zu prügeln, gerade vier Monate Raucherpause nimmt, rufe ich die Polizei an. Die Einsatzzentrale sagt mir, man habe Wichtigeres zu tun, werde aber, sobald man Zeit fände, einen Streifenwagen vorbeischicken. Vorher seien aber 43 andere Kollegen dran, die das gleiche Problem hätten.

Drei Stunden später kommen zwei Polizisten außer Atem die Tür rein. Sie fragen, was los sei. Ich erkläre, der Kriminelle habe mittlerweile das Lokal verlassen. Ich sei aber bereit eine Personenbeschreibung zu liefern (männlich, 30 bis 50 Jahre,1,70 bis 1,90 m, seine Begleitung habe ihn "Schatzi" genannt). Die Polizisten erklären mir, daß Rauchen in der Gastronomie zwar verboten sei, aber der rauchende Gast keine Ordnungswidrigkeit begangen habe. Deshalb erübrige es sich auch, nach ihm zu fahnden. Die Polizisten verlassen unter Gelächter der anwesenden Gäste das Lokal. Weiter rauchen!

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Kommentare:
Selbstverständlich ist der Wirt für die Einhaltung des Arbeitsschutzes zuständig und kann dafür auch sanktioniert werden (genau wie rauchen in der Küche, Minderjährige nach Mitternacht, etc.)

Ein Gast pöbelt. Ich sage ihm, daß ich zwar persönlich das Pöbelverbot in der Gastronomie ablehne, aber mir eine Strafe drohe, wenn ich gegen sein Pöbeln nicht vehement einschreite.

Wo ist das Problem? Ob ein Wirt nun Hygienebestimmung mag oder nicht, selber raucht oder nicht, spielt überhaupt keine Rolle, schließlich betreibt er einen Gewerbebetrieb, hat eine Speiselizenz und Angestellte. Danach muss er handeln. Oder lehnt es ab, und macht sich zu Hause eine Party, dann kann er handeln wie er will.

Und nochmal: nirgends wird man in Dt. die Polizei nach dem Rauchverbot rufen müssen. Warum auch? Der Wirt ist Eigentümer, 100% der Gäste dann Nichtraucher, und wenn jemand Stunk macht, löscht dieser halt kurz die Fluppe, tut er das nicht wird er ganz einfach rausgeleitet. Genau wie renitenten Pöblern oder Zechprellern - oder will man da auch wieder nach der Polizei schreien? Das kann man doch auch selber regeln.
 
Körperliche Gewalt darf ein Gastwirt nur zur Notwehr einsetzen. Er darf nicht einmal, etwa nach einem Hausverbot, denjenigen, der sein Hausrecht verletzt, mit unmittelbarer körperlichen Gewalt rauswerfen.

Wenn ein Gast sich der Bitte des Gastwirts verweigert, dessen Betrieb zu verlassen, kann man dem Gastwirt kein sogenannts "echtes Unterlassungsdelikt" vorwerfen, sondern allenfalls ein sogenanntes "unechtes Unterlassungsdelikt". D.h. man könnte ihm vorwerfen, dass er nichts dagegen unternommen hat, dass der Gast raucht. Der Gastwirt in meiner "Geschichte" hat jedoch alles unternommen, was in seiner Macht steht (im rechtlich zulässigen Rahmen): Er hat den Gast aufgefordert, das Rauchen zu unterlassen. Und der hat, als dies nicht fruchtet, die Polizei alarmiert. Allein die Polizei ist berechtigt, unmittelbare körperliche Gewalt auszuüben, da kein Fall von Notwehr gegeben ist.

Da der Gast selbst keine Ordnungswidrigkeit begangen hat, braucht der Gastwirt auch nicht zu überlegen, ob er berechtigt wäre, den Gast festzuhalten. Meines Erachtens ist er nicht dazu berechtigt. Er könnte zwar den Gast bitten, seinen Namen und seine Anschrift mitzuteilen. Aber ihm fehlt die rechtliche Möglichkeit, da der Gast keine Ordnungswidrigkeit begangen hat, ihn dazu zu zwingen.
 
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