Gastgewerbe Gedankensplitter


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Mittwoch, Februar 14, 2007

Offene Stellen - nein danke.

Rechtsanwalt Holger Kiefer von der Kanzlei für Neue Medien und Steuern in Maikammer setzt sich heute in seinem Blog AGG - Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz mit einem früheren Blog-Eintrag von mir ("AGG") auseinander: "News: Was denken Unternehmer über das AGG?".

Entgegen möchte ich nur in einem Punkt. Auf meine Einlassung
"Wenn wir jemand einstellen, werden wir nichts dokumentieren, aus dem man schließen könnte, wie, wann und warum wir uns für einen Bewerber entschieden haben. Wir werden auch dem Rat nicht folgen, möglicherweise diskriminierende Fragen aus unserem Fragebogen zu entfernen. Ganz im Gegenteil, solche Fragen sind ein vorzügliches Mittel Bewerber zu filtern, die sich deswegen echauffieren. Wer sie nicht beantwortet, dessen Bewerbung fliegt 'ungelesen' in den Papierkorb."
entgegnet Holger Kiefer:
"Genau und dieser Bewerber wird Klagen, weil er der Auffassung ist aufgrund der nicht beantworteten Fragen, bei der Vergabe des Arbeitsplatzes, keine Berücksichtigung gefunden zu haben. Ohne Schulung der Mitarbeiter und mit einer solchen Stellenanzeige dürften die Aussichten für den Arbeitgeber auch nicht besonders positiv vor dem Arbeitsgericht sein."
Meines Erachtens kommt es wesentlich darauf an, überhaupt keine Stelle auszuschreiben. Wo es keine Stellenausschreibung gibt, gibt es auch kein Bewerbungsverfahren. Wo es kein Bewerbungsverfahren gibt, kann es auch keine Diskriminierung geben. Anders ausgedrückt: Verzichten Sie darauf, zu verkünden, daß es bei Ihnen eine offene Stelle gibt. Streuen Sie diese Botschaft besser per Mundpropaganda, als Gerücht, informell, z.B. indem Sie Ihren Mitarbeitern eine Kopfgeld ausloben oder burschikoser darauf hinweisen, daß niemand mehr Urlaub genehmigt bekomme, wenn nicht endlich jemand gefunden werde, der das Team verstärkt. Dann haben Sie es immer nur mit einzelnen Bewerbern zu tun. Denen sagen Sie zu oder ab. Denjenigen, den Sie absagen wollen, sagen Sie, es gäbe akut keine offene Stelle. Und wenn er darauf verweist, er habe gehört, es gäbe eine offene Stelle, sagen Sie entweder, er habe sich geirrt oder diese Stelle sei mittlerweile schon besetzt.

Und wenn Sie wie wir ständig ein Bewerbungsformular online stellen, fügen Sie hinzu, daß Sie gerade niemand suchen, man sich aber unverbindlich gerne blind bewerben könne, aber keine Antwort erwarten dürfe.