Gastgewerbe Gedankensplitter


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Sonntag, Februar 11, 2007

Trinkgeld.

"Was ist eigentlich... TRINKGELD?" von Jens Tönnesmann, in: Brandeins Nr 2/2007. Dazu gibt es einen Kommentar von Jörg Meyer: "Was ist eigentlich... TRINKGELD?", in: Bitters Blog vom 11. Februar 2007.

Der Artikel in Brandeins enthält einen Fehler. Es heißt darin:
"Umgekehrt kann der Geber es nicht von der Steuer absetzen oder bei Geschäftsessen vom Arbeitgeber einfordern ? schließlich steht es auch nicht auf der Rechnung."
Dies ist falsch. Im BMF-Schreiben vom 21. November 1994 (BStBl I 1994, S. 855) (PDF) heißt es:
"Ein ggf. vom bewirtenden Steuerpflichtigen zusätzlich gewährtes Trinkgeld wird durch die maschinell erstellte und registrierte Rechnung nicht ausgewiesen. Für den Nachweis von Trinkgeldzahlungen gelten die allgemeinen Regelungen über die Feststellungslast, die beim bewirtenden Steuerpflichtigen liegt. Der Nachweis kann z. B. dadurch geführt werden, dass das Trinkgeld vom Empfänger auf der Rechnung quittiert wird."
Zur Frage, warum Trinkgelder gegeben werden, und wie man es anstellen kann, mehr Tringelder zu bekommen, siehe unsere früheren Beiträge über "Trinkgelder".