Gastgewerbe Gedankensplitter


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Sonntag, März 25, 2007

Ausnahmen vom gesetzlichen Rauchverbot in der Gastronomie auch in Hamburg.

Entgegen der ersten Ankündigung eines radikalen gesetzlichen Rauchverbots in der Hamburger Gastronomie, rudert die CDU-Fraktion zurück (die anstehenden Wahlen zur Hamburger Bürgerschaft 2008 lassen grüßen!) und sieht Ausnahmen vor: "Rauchverbot: CDU prüft doch Ausnahmen", in: Die Welt vom 25. März 2007.

Über die geplante Ausnahme in den Bordellen dürften sich insbesondere Betriebsräte der IG Metall freuen. Schließlich ist Wolfsburg ja nur einen Seitensprung entfernt.

Ausgenommen werden sollen auch Rotlichtklubs und Bierzelte.

Auch in Hamburg stößt man - reichlich spät - auf die Erkenntnis, daß es Umsetzungsprobleme gibt:
"Wenn in einem Zelt 800 angetrunkene Leute sitzen, können Sie schlecht eine Hundertschaft Polizisten reinschicken, um ein paar Gäste am Rauchen zu hindern."
Wobei ich mir die Anmerkung nicht verkneife, daß die Polizei sich ohnehin weigern dürfte, wegen solch einer Lappalie auszurücken. Und ob man nun 800 Polizisten in ein Bierzelt schickt oder je zwei davon in 400 Kneipen, kommt auf das gleiche hinaus. Ich möchte den Innensenator sehen, der trotz Bedenken der Polizeiführung eine strikte Anweisung dazu erteilt. Dann muß nur noch zeitgleich irgendwo ein Schwerverbrechen passieren und der Herr Innensenator kann seinen ehemaligen Amtskollegen, den Richter Gnadenlos, besuchen.

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Kommentare:
total unrealistisch: Oder stellt man sich die Frage derzeit auch bei einem "mit 500 Leuten vollgepacktem Kinosaal"? Da raucht ja auch niemand, und es braucht dort auch keine Aufpasser.
 
Wenn Kinobetreiber sich fuer ein Rauchverbot ganz oder teilweise entscheiden, werden sie ihre Entscheidung auch per Hausrecht durchzusetzen versuchen. Es gibt dort auch Aufpasser, naemlich die Mitarbeiter des Kinos, die das Hausrecht stellvertretend wahrnehmen.

Dies ist mit einer Situation, wo Gastronomen genoetigt werden, gegen ihren Willen gegen ihre Gaeste vorzugehen, nicht zu vergleichen.
 
"Es gibt dort auch Aufpasser, naemlich die Mitarbeiter des Kinos, die das Hausrecht stellvertretend wahrnehmen."

Genau das gleiche gilt für ein Festzelt.

"gegen ihren Willen gegen ihre Gaeste vorzugehen"
Wenn 99% der Gäste rauchen und einer alles vollqualmt ist das handeln gegen diese einen "gegen den Willen der Gäste"?

Warum werde oder würde ich z.B., gegen meinen willen (ich bin ja der Gast) am urinieren im Restaurant oder eine Kneipe gehindert? Oder im Festzelt? Da ich der Gast bin müsste mir doch dieser Wunsch gewährt werden, und, da wenn alle angetrunken auf die Tische pinkeln wollen würden, das sowiso nicht kontrollierbar sei, man dieses auch zulassen müsse, weil die Gäste "es ja wollen".

Ich kenne keinen Wirt der seinen Gäste das Atmen verbieten wollen würde.

Und wenn der Wirt selber abhängig ist dann gibts für ihn eben eine Strafe, und das erleichtert dann auch die Durchsetzung.

Wenn 99% der Gäste in Kneipe, Disko & Co nichtrauchen ist die Durchsetzung ein leichtes, und ich bezweifle das sich ein Wirt dann gegen diese 99% stellt, nur weil ein Hansel meint rauchen zu müssen. Der wird ohnehin schon von den 99% zurechtgewiesen.

Ansonsten bitte auch das urinieren am Tisch erlauben, alles andere wäre ja gegen den Gast, und nötigend für den Wirt wenn er gegen das Piesel eingreifen müsste.
 
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