Gastgewerbe Gedankensplitter


Kostenlose Gastro News - wöchentlich, über 19.500 Abonnenten

Powered by KBX7

« Home | Die grosse Schweinerei. » | Porzellan von Maxwell & Williams. » | Weshalb ein Caterer bloggen sollte. » | Altenpflege braucht mehr ganzheitliches Denken - S... » | Gruselgeschichten. » | Kautsky und die Zigarette in der Eckkneipe. » | Keine Bussgelder bei Verstoessen gegen das gesetzl... » | Betruegerisches Angebot per Fax. » | Keine Angst vor Restaurantfuehrern - HDV vergibt ... » | Burkhard Schneider: Berlin-Business Tour. »


Freitag, März 30, 2007

Bayern: Gebuehrenpflichtige Ausnahmen vom Rauchverbot koennen ab dem 1.4. beantragt werden.

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, die sich aus dem geplanten gesetzlichen Rauchverbot in Bayern für Zigarrenbars und ähnliche Betriebe ergeben (siehe dazu: "Dicke Luft in der Zigarren-Bar", in: Süddeutsche Zeitung vom 26. März 2007), haben das bayerische Gesundheitsministerium kurzfristig bewogen, wie es heißt auch auf Druck des designierten Ministerpräsidenten Günter Beckstein, Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.

Ab übermorgen (1. April 2007) können von der Website des bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Antragsformulare für eine Ausnahmegenehmigung als Rauchergaststätte als PDF heruntergeladen werden.

Um zu vermeiden, daß allzuviele bayerische Gastronomen eine solche Genehmigung beantragen und damit der Schutz der Volksgesundheit, der mit dem Rauchverbot erreicht werden soll, ins Leere läuft, wird eine Gebühr von 33 Euro pro Quadratmeter Gastraumfläche und Jahr verlangt. Die Nürnberger Zigarrenbar müßte also für ihre 240 Quadratmeter 7.920 Euro zahlen und zwar jährlich voraus. Erster Zahltermin ist der Tag des Inkrafttreten des bayerischen Nichtraucherschutzgesetzes am 1. August 2008. Die Gebühr wird nicht erstattet, falls der Betrieb nachträglich auf die Ausnahmegenehmigung verzichtet oder den Betrieb einstellt, sie kann als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Betrieben, die nicht so liquide sind, die Gebühr auf einen Schlag zu zahlen, will die BayernLB kurzfristig zinsgünstige (7,5% p.a.) Überbrückungsdarlehen gewähren.

Nach Genehmigung und Eingang der Zahlung erhalten die Antragsteller ein Schild mit einem großen "R" und einer Plakette des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, das an der Aussenwand vor dem Eingang der Gaststätte in einer Höhe zwischen 1,50 und 2,00 Meter angebracht werden muß. Für dieses Schild mitsamt der Plakette erhält der Antragsteller zusätzlich, einmalig und unabhängig von der flächenbezogenen Gebühr einen Kostenbescheid in Höhe von 125,00 Euro, zahlbar per Nachnahme. In den Folgejahren wird vom Ministerium dann lediglich eine neue Plakette zugesandt, die der Gastronom selbst auf dem Schild anzubringen hat. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich. Im ersten Jahr hat sie einen Hintergrund in bayrischblau.

Kommentare:
Für rund 30 Euro im Monat kann also jede Frittenbude das rauchen erlauben.
 
Für rund 100 EUR TÜV-Gebühr darf jeder zwei Jahre lang mit seinem Auto die Luft verpesten.
Im übrigen: 35 EUR x m2.
 
da kommt genau das was ich befürchtet habe.
wer eh schon viel geld hat kann sich einen freifahrtschein (freirauchschein) für seine gaststätte leisten.
wer aber eh schon schlecht hin kommt mit dem was er hat, der kann sich sowas nicht leisten. und da rede noch jemand von gleichberechtigung oder keiner wettbewerbsverzerrung.
war aber klar, daß das so kommt, schliesslich will ja der staat da auch wieder abkassieren.
 
Kommentar veröffentlichen