Gastgewerbe Gedankensplitter


Kostenlose Gastro News - wöchentlich, über 19.500 Abonnenten

Powered by KBX7

« Home | Flatrate-Winseln. » | Hotelblogger: Wie verloren, so gewonnen. » | Vorstellungsgespraeche: nicht alle Fragen sind ver... » | Bayern: Gebuehrenpflichtige Ausnahmen vom Rauchver... » | Die grosse Schweinerei. » | Porzellan von Maxwell & Williams. » | Weshalb ein Caterer bloggen sollte. » | Altenpflege braucht mehr ganzheitliches Denken - S... » | Gruselgeschichten. » | Kautsky und die Zigarette in der Eckkneipe. »


Freitag, März 30, 2007

Gaeste duerfen weiterhin in Raucherzonen oder -zimmern bedient werden.

Der Bundesrat hat eine Änderung der Arbeitsstättenverordnung (PDF) abgelehnt. Siehe dazu: "Kellner weiter im blauen Dunst", in: Süddeutsche Zeitung vom 30. März 2007.

Es bleibt damit bei der bewährten Regelung des Absatz 2 von Paragraph 5 der Arbeitstättenverordnung, wonach Arbeitgeber in allen Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr, also nicht nur in der Gastronomie, Schutzmaßnahmen für nicht rauchende Beschäftigte nur insoweit treffen müssen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung dies zulassen.

Siehe dazu unseren früheren Beitrag "Rauchverbot per Arbeitsstaettenverordnung II".

Labels:


Kommentare:
Sehr schade. Die Tabaklobby und die Angst der Politiker vor den Folgen der Stammtischgespräche haben gesiegt. Ein Phyrussieg.
 
Merkwürdigerweise ist immer dann die böse "Lobby" schuld, wenn zur Abwechslung mal ein Verbot scheitert.
 
Kommentar veröffentlichen