Gastgewerbe Gedankensplitter


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Samstag, März 24, 2007

Kein umfassendes Rauchverbot in bayerischen Diskotheken.

Bis vor kurzem hat der "Bärentöter", weniger bekannt als Dr. Werner Schnappauf, Staatsminister für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, vollmundig verkündet, in Bayern werde es in Diskotheken ein vollständiges Rauchverbot geben.

Heute steht in einem Artikel der "Süddeutschen Zeitung" ("Raucherzimmer in der Disco" (dummerweise nicht kostenlos zugänglich)) in letzter Minute sei dies geändert worden, weil man Diskotheken nicht von Tanzcafés und Musikhallen abgrenzen könne. Genau darauf hatte ich bereits im Februar hingewiesen: "Wulff schlaegt gesetzliches Rauchverbot in Diskotheken vor".

Nach dem nunmehr vorliegenden Entwurf des Nichtraucherschutzgesetzes können Diskotheken in Bayern in Nebenräumen das Rauchen erlauben. Praktisch bedeutet dies, daß nur in einem Raum ("Hauptraum") das Rauchen verboten ist, in allen anderen Räumen die Betreiber das Rauchen aber zulassen können.

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Kommentare:
Wieder falsch!

Die Nebenräume unterliegen bestimmten Anforderungen, natürlich kann der Betreiber nicht einen oder allen Nebenräume per einfachem Aufkleber als Raucherraum kennzeichnen. Dieser hat bestimmte Anforderungen zu genügen, z.B. bestimmte Belüftung, selbstständiges schließen etc.
 
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