Gastgewerbe Gedankensplitter


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Dienstag, März 27, 2007

Neues von den Frontabschnitten.

Dem Artikel "Fortschritte im Kampf gegen blauen Dunst", in: PR-Inside.com vom 27. März 2007, sind weitere Details der geplanten Raucherdrangsalierungsgesetze der Bundesländer zu entnehmen. Leider sind die Entwürfe bislang nicht zugänglich, nicht einmal dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband liegen sie vor:
  • In Niedersachsen soll das Gesetz zum 1. Juli 2007 in Kraft treten. Bei Verstößen sind keine Bußgelder vorgesehen. So macht es auch nichts, wenn es niemand gibt, der für Kontrollen zuständig ist.
  • In Thüringen soll es untersagt werden, in Raucherräumen zu bedienen. Begründet wird dies angeblich mit dem Arbeitschutz. Diese Meldung muß falsch sein, denn die Bundesländer haben überhaupt keine Kompetenz, den Arbeitsschutz inhaltlich zu regeln, sie bzw. die Kommunen sind nur für die Kontrollen zuständig, neben der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten.
  • Das bayerische Raucherdrangsalierungsgesetz soll bereits zum 1. August 2007 in Kraft treten. Nicht ungeschickt vom Bärentöter. In Biergärten, Terrassen, in den Fußgängerzonen und in Bierzelten, wo sich die Gäste im Sommer aufhalten, gilt das Rauchverbot ohnehin nicht. So macht es nichts aus, daß keine Kontrollen vorgesehen sind.

Kommentare:
Hier die Meldung aus B-W:

Demnächst darf in Gaststätten und Kneipen in Baden-Württemberg nur in abgetrennten Räumen geraucht werden. Als "klare und tragfähige Regelung für einen umfassenden Nichtraucherschutz" bezeichnete Ministerpräsident Günther Oettinger das Ergebnis der Gespräche der Regierungskoalition zum Nichtraucherschutz in Gaststätten am heutigen Dienstag in Stuttgart"


"Dieses Ergebnis entspricht der Abwägung zwischen einem effizienten und möglichst lückenlosen Nichtraucherschutz einerseits und der freien Entscheidung des Einzelnen, wenn sie niemanden schädigt."

"So bleibt die freie Unternehmerentscheidung gewahrt Rauchräume einzurichten wenn die nachgefragt werden und sich rechnen, und die freie Entscheidung erwachsener Bürger selbst zu entscheiden ob sie mitrauchen wollen oder nicht. Angestellte genießen so vollen Schutz."
http://www.ka-news.de/karlsruhe/news.php4?show=dab2007327-1582K

Eine faire und liberale Lösung also.
 
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