Gastgewerbe Gedankensplitter


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Samstag, März 24, 2007

Nichtraucher diskriminieren.

In einem Artikel des "Focus" vom 22. März ("Länder wollen Rauchverbot mit Ausnahmen") heißt es:
"Anschließend könne der Bund über eine mögliche Änderung des Arbeitsstättengesetzes entscheiden. Es sei denkbar, dass künftig die Angestellten in der Gastronomie ihre Einwilligung für eine Beschäftigung an einem Raucherarbeitsplatz geben müssten. Wowereit bezweifelte allerdings, dass sich dies 'in der Praxis nicht durchsetzen lassen' werde."
Sie könnten Vorsorge treffen und bei Neueinstellungen von Service-Mitarbeitern Nichtraucher diskriminieren (nicht einstellen). Es wird zwar gelegentlich behauptet, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (Antidiskriminierungsgesetz) verbiete eine Diskriminierung von Rauchern oder Nichtrauchern. Aber das ist falsch. Sie können frei und frank erklären, daß Sie jemanden deshalb nicht einstellen, weil er raucht oder auch nicht raucht.

Wenn Sie trotzdem einen Nichtraucher einstellen, lassen Sie sich eine Erklärung unterschreiben, daß er bereit ist, auch in Raucherzonen oder Raucherzimmern zu arbeiten.

Es kann wohl auch nicht schaden, sich vorsorglich von allen beschäftigten Service-Mitarbeitern eine Erklärung unterschreiben zu lassen, daß sie bereit sind, an einem Raucherarbeitsplatz zu arbeiten. Dann haben Sie genügend Zeit bis Anfang 2008, alle zu kündigen, die ihre Unterschrift verweigern, und Ersatz einzustellen.

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Kommentare:
"eine Erklärung unterschreiben zu lassen, daß sie bereit sind, an einem Raucherarbeitsplatz zu"

Diese Diskriminierung wird sich hoffentlich in der Praxis nicht durchsetzen lassen. Pure Nötigung.

Niemand ist gezwungen so eine Erklärung zu unterschreiben, und unterschreibt er sie nicht, hält eine Klage beim Arbeitsgericht wg. Entlassung sicherlich stand, sodaß er Arbeitgeber den NR wieder einstellen muss.

Sonst könnte der Arbeitgeber in der Lackiererei die Angestellten ja auch nötigen folgendes zu unterschreiben: "ja, ich arbeite auch ohne Schutzmaske beim autolackieren". Das ist natürlich genauso unzulässig wie die Nötigung zur Arbeit in Rauchbereichen/Raucherlokalen.

Zudem besteht keine Auskunftspflicht von Angestellte ob sie rauchen oder nicht.
 
Naja ... wenn man wirklich so blöd wäre das als Kündigungsgrund anzugeben !
Es geht doch viel einfacher.
 
Der Vergleich mit dem Tragen einer Schutzmaske hinkt, denn Rauchen im Gastraum einer Gaststaette widerspricht nicht den Arbeitsschutzbestimmungen.

Ob in einem Bewerbungsverfahren danach gefragt werden darf, ob jemand raucht, darueber laesst sich streiten. Das haengt wohl davon ab, ob es fuer den konkreten Arbeitsplatz wichtig ist, dies zu wissen. Gerade wenn bei Nichtrauchern droht, dass er einen Teil seiner Arbeit nicht leisten mag, duerfte man berechtigt sein, danach zu fragen, und es einen Kuendigungsgrund darstellen, wenn der Bewerber luegt. Aber darueber kann man tatsaechlich geteilter Meinung sein. Aber es geht ja viel einfacher. Man bietet dem Bewerber eine Zigarette an und schaut, wie er reagiert, oder zieht das Gespraech solange hin, bis er von sich aus raucht. Oder man fragt selbst nach einer Zigarette. Raucher fuehren in der Regel Zigaretten mit sich.

Viele gastronomische Betriebe unterliegen, weil sie nur wenige Mitarbeiter beschaeftigen, nicht dem Kuendigungsschutz.
 
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