Gastgewerbe Gedankensplitter


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Donnerstag, März 29, 2007

Raucherzimmer: Bedienen verboten, liefern erlaubt.

Einige Bundesländer beabsichtigen das geplante gesetzliche Rauchverbot so auszugestalten, daß den Mitarbeitern der Gaststätte verboten wird, die Gäste in den Raucherzimmern zu bedienen.

Gottseidank bieten die meisten Gaststätten einen Partyservice, ein Catering oder einen Lieferservice an. Diese Dienstleistung fällt nicht unter das Gaststättengesetz. Man darf also in Raucherzimmern nicht bedienen, sehr wohl aber den Menschen, die sich darin aufhalten, Getränke und Speisen liefern.

Davor, daß andere Lieferservices, in die eigenen Räume liefern, kann man sich per Hausrecht schützen. Man gestattet es nur dem eigenen Lieferservice in die eigenen Raucherzimmer zu liefern.

Wenn dem Gesetzgeber einfallen sollte, diese Rechtslücke zu schließen, kann man mit einem befreundeten Kollegen vereinbaren, daß man in dessen Namen liefert und er umgekehrt in seinem Betrieb in unserem Namen. Das Liefern von Speisen und Getränke in Räume, in denen geraucht wird, bekanntes Beispiel: privaten Wohnungen, ist und bleibt erlaubt.

Nebenbei profitiert man bei der Lieferung von Speisen von dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz. Siehe dazu: "Umsatzbesteuerung beim Verzehr von Speisen in Raucherzonen".

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Kommentare:
Ihre Rechtsauslegungen sind ja sehr amüsant Herr Schoolmann, aber wenn ein Essens-/Getränkeverbot im Raucherraum besteht, dann ist das so, egal ob die Kellnerin geliefert hätte oder der Papst oder die Mutti.

Abgesehen davon wird es sich für die vorraussichtlich 4% Raucherzimmer garnicht lohnen Caterings anzubieten.
 
Vorbehaltlich der noch nicht veröffentlichten Gesetzesentwürfen gibt es in den Raucherräumen kein Verbot zu essen oder zu trinken, sondern es ist nur untersagt, dort zu bedienen. Gäste in den Raucherzimmern können sich deshalb ihr Essen und ihre Getränke von der Theke holen oder vor der Tür des Raucherzimmers Speisen und Getränke übernehmen oder einen anderen Gast bitten, sie zu mit Speisen und Getränken zu versorgen, oder sich ihre Speisen und Getränke von einem Cateringservice liefern lassen. Gaststättenrechtlich dürften sie sich auch von einem Lieferservice eines Dritten beliefern lassen. Aber das wird in der Regel der Betreiber der Gaststätte verbieten, es sei denn es gehört zu seinem Konzept, Speisen nicht selbst anzubieten, oder er hat mit dem fremden Lieferservice eine Vereinbarung abgeschlossen, die diese Belieferung zuläßt, z.B. in Form einer Umsatz- oder Gewinnbeteiligung. Der Gastronom kann aber auch einen eigenen Lieferservice betreiben und dessen Mitarbeiter liefern lassen. Diese können in den Zeiten, wo sie nicht ausgelastet sind, dann im Gastraum bedienen.

Der Gag dabei ist, dass nicht alle Aktivitaeten eines Gastronomen dem Gaststättenrecht unterliegen. Sie können auch dem Einzelhandel zuzuordnen sein (dann gelten die Ladenschlusszeiten) oder auch sonstige Dienstleistungen, die er, ohne dass ihn etwa Ladenschlusszeiten oder Sperrzeiten hindern, ausgeuebt werden koennen. Es ist meines Wissens nicht geplant, etwa einem Pizzalieferdienst zu untersagen, in eine private Wohnung zu liefern, in der geraucht wird, genausowenig wie untersagt werden soll, an einem Drive-In solche Autofahrer zu bedienen, in deren Auto geraucht wird.
 
wie schaut es denn mit dem wirt/besitzer selber aus? darf der im raucherzimmer bedienen? es ist ja hier immer von den mitarbeitern die rede.
 
In unserer Stadt gibt es schon einige Fälle von Anzeigen wegen Ruhestörung, eil ein paar Raucher vor der Tür stehen und zwei Gastwirte haben Anzeigen bekommen wegen unerlaubter Erweiterung der Betriebsräume, weil sie einen Aschenbecher vor die Tür gestellt haben. Das ist doch alles typisch krankhafte deutsche Bürokratie-Seuche - In anderen Ländern dürfen sich Gastwirte wenigstens noch raussuchen, ob Raucher-Lokal oder Nichtraucher.
 
Hallo Raucher,
Kommt nach Holzminden! In Holzminden gibt es tatsächlich zwei nebeneinander liegende Discos,die eine ist eine Raucherdisco mit DJ. und Tanzfläche namens Hühnerstall und die andere ist eine Nichtraucherdisco namens ARAMAMIs. Beide sind in einem Gebäude unter dem gleichen Betreiber! Scheinbar ist das Nichtrauchergesetz in Holzminden noch nicht angekommen !! In Neuhaus im Haus des Gastes gibt es sogar eine komplett eingerrichtete große Kneipe genehmigt als Raucherzimmer von einem oberhalb liegenden Restaurant!! Also Holzminden genehmigt alles ,trotz Gesetze!!
Holzminden ein wahres Raucherschlaraffenland !!
Holzminden die rechtsfreie Zone !!!
Also nicht umbauen,beruft euch auf Holzminden
 
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